Studienstarthilfe 2026: 1.000 Euro für Erstis in Berlin
Du bist frisch an der Uni und dein Konto hat den Studienstart noch nicht ganz verkraftet? Dann lohnt sich ein Blick auf die Studienstarthilfe. Mit ihr können Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten einmalig 1.000 Euro bekommen. Das Geld ist geschenkt, muss also nicht zurückgezahlt werden. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen und eine wichtige Frist.
1.000 Euro zum Studienstart. Wer bekommt das Geld?
Die Studienstarthilfe soll jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien den Einstieg ins Studium erleichtern. Schließlich kann der Start in Berlin ziemlich ins Geld gehen. Vielleicht brauchst du einen Laptop, musst eine Mietkaution bezahlen oder dir erstmal die nötigen Lernmaterialien besorgen.
Damit du die 1.000 Euro bekommst, musst du bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre sein und dich erstmals für ein Vollzeitstudium an einer Hochschule eingeschrieben haben.
Außerdem musst du im Monat vor Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen bezogen haben. Dazu gehören beispielsweise Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Auch weitere Sozialleistungen können dich für die Förderung qualifizieren. Wichtig ist, dass du den Bezug nachweisen kannst. Beim Kinderzuschlag zählt übrigens auch, wenn deine Eltern ihn erhalten haben.
Studienstarthilfe beantragen. So funktioniert’s
Für den Antrag musst du nicht persönlich beim Amt erscheinen. Die Studienstarthilfe kannst du ausschließlich online über das Portal BAföG Digital beantragen.
Dafür benötigst du eine BundID, deine Immatrikulationsbescheinigung und einen aktuellen Nachweis über die entsprechende Sozialleistung. Der Leistungsbescheid darf nicht älter als sechs Monate sein.
Die Unterlagen kannst du direkt online hochladen. Eine gültige BundID lässt sich auch mit Benutzername und Passwort einrichten.
Achtung, die Frist endet am 30. November 2026!
Wenn dein Studium im Oktober 2026 begonnen hat, solltest du jetzt aktiv werden. Du hast nur noch bis zum 30. November 2026 Zeit, die Studienstarthilfe zu beantragen. Danach verfällt dein Anspruch in der Regel.
Die Frist richtet sich nach dem offiziellen Studienbeginn. Falls dein Studium bereits im September begonnen hat, gilt deshalb grundsätzlich ein früherer Termin. Am besten prüfst du gleich, ob du die Voraussetzungen erfüllst, und kümmerst dich rechtzeitig um deinen Antrag.
Gibt es die 1.000 Euro auch zusätzlich zum BAföG?
Ja! Die Studienstarthilfe ist unabhängig vom BAföG. Du kannst die 1.000 Euro also auch bekommen, wenn du bereits BAföG beziehst. Der Zuschuss wird nicht darauf angerechnet.
Auch wenn du kein BAföG erhältst, kannst du unter den genannten Voraussetzungen Anspruch auf die Studienstarthilfe haben. Einen eigenen Antrag musst du allerdings in jedem Fall stellen.
Und falls du dich fragst, wann du das Geld zurückzahlen musst, gibt es eine erfreuliche Antwort. Gar nicht! Die 1.000 Euro sind ein einmaliger Zuschuss und kein Darlehen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Das studierendenWERK BERLIN informiert ausführlich über die Voraussetzungen und hilft dir bei Fragen weiter. Den Antrag kannst du direkt über BAföG Digital stellen.
Es lohnt sich also, deine Unterlagen noch einmal durchzugehen. Vielleicht warten tatsächlich 1.000 Euro auf dich, die deinen Studienstart in Berlin finanziell ein bisschen leichter machen.