603-Euro-Minijob 2026: Wie viel dürfen Studierende verdienen?
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat. Das sind maximal 7.236 Euro im Jahr, wenn du durchgehend einen Minijob hast.
Die gute Nachricht: Die Grenze gilt auch für Studierende. Ob du an der Uni büffelst oder gerade deine nächste Hausarbeit vor dir herschiebst, spielt dabei keine Rolle.
Wichtig für dich zu wissen ist dabei, dass die 603 Euro als durchschnittlicher monatlicher Bruttoverdienst gedacht sind. Du kannst in einzelnen Monaten mehr verdienen, solange du die geltenden Regeln einhältst.
Wie viele Stunden darfst du im Minijob arbeiten?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro pro Stunde. Damit kannst du bei einem Minijob ungefähr zehn Stunden pro Woche arbeiten, wenn du genau den Mindestlohn bekommst.
Verdienst du mehr pro Stunde, brauchst du entsprechend weniger Arbeitszeit, um die Grenze zu erreichen. Klingt nach einem guten Deal, oder?
Minijob und BAföG: Passt das zusammen?
Du bekommst BAföG und möchtest nebenbei jobben? Grundsätzlich kein Problem!
Bei einem normalen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten kannst du 2026 in der Regel durchschnittlich 603 Euro monatlich aus einem Minijob verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Bei anderen Einkünften oder besonderen Umständen kann die Berechnung abweichen.
Musst du als Student Steuern zahlen?
Minijobs werden häufig pauschal vom Arbeitgeber versteuert. Dann musst du dich normalerweise nicht selbst um die Lohnsteuer kümmern.
Bei der Rentenversicherung sieht es anders aus: Grundsätzlich zahlst du einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Du kannst dich davon aber auf Antrag befreien lassen.
Werkstudentenjob: Mehr Geld und wertvolle Berufserfahrung
Ein Werkstudentenjob bietet dir einige Vorteile gegenüber einem Minijob. Du kannst in der Regel mehr verdienen und gleichzeitig praktische Erfahrungen in deinem Studienbereich sammeln.
So knüpfst du schon während des Studiums Kontakte zu Unternehmen und verbesserst deine Chancen beim Berufseinstieg. Vielleicht ergibt sich daraus sogar dein erster fester Job nach dem Abschluss.
Während der Vorlesungszeit darfst du als Werkstudent normalerweise bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und profitierst unter bestimmten Voraussetzungen von geringeren Sozialversicherungsabgaben. Beachte aber, dass sich dein Verdienst auf BAföG und Familienversicherung auswirken kann.
Minijob oder Werkstudentenjob – was lohnt sich?
Ein Minijob ist ideal, wenn du flexibel etwas dazuverdienen möchtest. Willst du mehr arbeiten und gleichzeitig Berufserfahrung sammeln, könnte ein Werkstudentenjob besser passen.
Unser Tipp: Check vor deiner Bewerbung, wie sich dein Verdienst auf BAföG, Krankenversicherung und gegebenenfalls Familienversicherung auswirkt. So bleibt von deinem Gehalt möglichst viel übrig – für Miete, Mensa und alles, was das Studentenleben schöner macht.
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