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Mietvertrag richtig kündigen

Du willst zum ersten Mal einen Mietvertrag kündigen und weißt nicht genau wie? Wir verraten dir, wie das rechtssicher geht.
Montag, 19.12.2022, 08:27 Uhr, Autor: Sandra Lippet
Zwei junge Menschen am Schreibtisch.
Vertragsunterlagen müssen immer schriftlich verfasst werden. (Foto: © stock.adobe.com/Seventyfour)

Wir erklären dir kurz und knapp, auf was du bei der Kündigung deines Mietvertrages achten musst:

Kündigung verfassen

Die Kündigung eines Mietvertrages muss immer schriftlich verfasst werden. Damit du auch wirklich rechtswirksam kündigst, müssen diese Angaben im Kündigungsschreiben enthalten sein:

  • Anschrift des Vermietenden
  • Zeitpunkt der Kündigung
  • Adresse der Wohnung mit Angabe des Stockwerks
  • Aufforderung, die Kündigung zu bestätigen (an Vermietenden)
  • Hinweise für die Kontaktaufnahme, um später einen Übergabetermin zu vereinbaren
  • Unterschrift aller Hauptmieter

Kündigungsform festhalten!

Ordentliche Kündigung: innerhalb der Kündigungsfrist, ohne Begründung möglich.

Fristlose Kündigung: braucht eine angemessene, nachvollziehbare Begründung.

Kündigungsfrist beachten

In der Regel gilt für ein unbefristetes Mietverhältnis eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Außer du hast mit deine:r Vermieter:in eine individuelle Frist festgelegt und in den Mietvertrag übernommen, dann musst du dich natürlich daran halten.

Kündigung rechtzeitig abschicken

Das Kündigungsschreiben muss spätestens bis zum dritten Werktag bei dem Vermietenden eingehen. Das heißt: reichst du am 03. Januar deine Kündigung ein, endet dein Mietverhältnis zum 30. März. 

Wichtig! Hier gilt das Empfangsdatum und nicht der Poststempel für die Einhaltung der Frist.

Mietvertrag kündigen

Kurz und knapp zusammengefasst:

  • die Kündigung des Mietvertrages ist nur schriftlich gültig
  • die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate; abweichende Fristen kannst du deinem Mietvertrag entnehmen
  • Kündigungen müssen bis zum dritten Werktag bei deine:r Vermieter:in eingehen, um die Frist zu wahren
  • eine fristlose Kündigung muss eine Begründung beinhalten
  • bei Mieterhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht

Sonderfall: vor Einzug kündigen?

Du kannst deinen Mietvertrag auch schon vor dem Einzug wieder kündigen. Offiziell endet das Mietverhältnis dann nach der gesetzlichen Frist von drei Monaten oder nach der Frist, die im Mietvertrag steht.

In einigen Mietverträgen wird eine Kündigung vor dem Einzug ausgeschlossen. Sollte diese Klausel in deinem Mietvertrag enthalten sein, kannst du erst nach dem offiziellen Mietbeginn kündigen.

(Allianz/SALI)

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