Verträge und Co.

Mietverträge in der WG

Zwei Studierende mit Umzungskartons in einer Wohnung. Sie sitzt am Boden, während er eine Kiste trägt.
Über Mietverträge und -arten solltest du dich auch als Studierende:r auskennen. (Foto: © stock.adobe.com/gpointstudio)
Einzug und Auszug ist in WGs oft ein Thema. Wie läuft das mit den Mietverträgen? Diese Mietarten gibt es und darauf solltest du achten.
Donnerstag, 20.10.2022, 10:49 Uhr, Autor: Sandra Lippet

Je nach Mietform, gibt es bestimmte Dinge zu beachten. Es macht einen Unterschied, ob du als Hauptmieter:in oder Untermieter:in eingetragen bist. Je nachdem hast du auch gewisse Rechte aber auch Pflichten. Welche das sind, erfährst du hier.

Du bist Hauptmieter:in?

Bei einem Hauptmietvertrag ist meist eine Person – in Ausnahmefällen auch zwei Personen gleichberechtigt – als hauptsächliche:r Mieter:in aufgeführt. 

Wenn du Hauptmieter:in bist, läuft das Wohnverhältnis also über dich. Das heißt nicht nur, dass du für die Miete und die Nebenkosten zuständig bist, sondern auch, dass du dafür haftbar gemacht werden kannst, wenn die Zahlungen nicht erfolgen. Dabei ist es egal wie viele andere Personen in deinem Haushalt wohnen – als Hauptmieter:in trägst du auch die Haupt- und Rechtsverantwortung

Bist du also in einer WG als Hauptmieter:in aufgeführt, musst du auch für Schäden haften, für die eigentlich deine Mitbewohner:innen verantwortlich sind. Umgehen kannst du diese alleinige Last durch Unter- oder Zwischenmietverträge.

Viele Mieter:innen verlangen von studentischen Mietern:innen eine Bürgschaft der Eltern. Dabei handelt es sich um ein einseitiges Formular, dass du leicht im Internet finden und herunterladen kannst. Deine Eltern willigen dadurch ein, im Falle ausbleibender Zahlungen oder Wohnungsschäden für dich zu haften. Die Bürgschaft verfällt in der Regel mit dem Ende des Mietverhältnisses.

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Zeitmietvertrag

Manche Wohnungen werden nur auf Zeit vermietet. Das ist rechtlich in Ordnung, muss aber in dem Mietvertrag aufgeführt sein. Ansonsten ändert sich im Vergleich zum Hauptmietvertrag nichts – du kannst auch Hauptmieter:in mit zeitlicher Begrenzung sein.

Untermietvertrag & Zwischenmietvertrag

Vor allem in WGs und Partnerschaften ist es üblich, Untermietverträge zu erstellen. So bleibt der Hauptmietende in seiner Position, muss aber nicht mehr die alleinige Verantwortung für alles tragen. Beide, Untermieter:in und Hauptmieter:in, sind so rechtlich besser abgesichert.

Wichtig! Du kannst nicht eigenmächtig einen Unter- oder Zwischenmietvertrag erstellen. Das geht nur in Absprache mit deinem:r Vermieter:in. Du musst dir das – am besten schriftlich – von diesem:r genehmigen lassen.

Wie erstellst du einen Untermietvertrag oder Zwischenmietvertrag?

Wie für die Bürgschaft findest du auch für Unter- und Zwischenmietverträge viele Vorlagen im Internet. Als Hauptmieter:in musst du den Vertrag nämlich selbst aufsetzen. Die meisten Internetvorlagen sind auch wirklich gut. Um sicherzugehen, solltest du aber prüfen, ob diese Daten im Vertrag aufgelistet sind:

  • Miethöhe
  • Anteil an den Nebenkosten
  • Regelung der Haftung bei verursachten Schäden
  • Kündigungsfrist
  • Kaution oder Kautionsanteil
  • zu benutzende Räume
  • bei Zwischenmiete: Dauer des Mietverhältnisses; Ein- und Auszugstag

Sollte in der Vorlage ein Punkt oder mehrere Punkte fehlen, kannst du sie hinzufügen.

Gleiches gilt für Sonderregelungen. Ein Beispiel: im Hauptmietvertrag sind Haustiere grundsätzlich erlaubt, du reagierst aber allergisch auf Katzen. In den Vertrag deines:r Untermieters:in kannst du die Zusatzklausel einfügen, dass das Halten einer Katze innerhalb der Wohnung nicht gestattet ist.

Tipp! Überleg dir schon bei der Erstellung eines Untermietvertrags/Zwischenmietvertrages folgendes:

  • soll es eine zeitliche Begrenzung für das Mietverhältnis geben?
  • möchtest du für den Auszug schon Regelungen festhalten? Bspw., dass die Zimmerwände wieder geweißelt werden, Dübellöcher zugespachtelt werden müssen etc.

Es ist immer besser, sich vorab schon mehr Gedanken zu machen. Wenn der Vertrag nämlich erst mal unterschrieben ist, gilt er auch genau so.

Der Unter-/Zwischenmietvertrag richtet sich immer nach deinem Hauptmietvertrag. Das heißt, du kannst deinen Untermietern:innen nicht mehr erlauben als dir erlaubt ist. 

(Wohnung/SALI)

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