Geld zurück

Steuererklärung für Studierende

Junger Student sitzt zuhause am Schreibtisch und schaut in seinen Laptop.
Steuererklärung? Weniger kompliziert als gedacht – und oft ein echter Geldbooster. (Foto: © Valerii Honcharuk/stock.adobe.com)
Steuern – klingt nach Albtraum mit Formularen und Paragrafen. Aber keine Sorge: mit etwas Orientierung und ein paar Tricks wird das Ganze plötzlich halb so wild und oft lohnt es sich trotzdem.
Donnerstag, 13.11.2025, 07:16 Uhr, Autor: Sarah Hoffmann

Wir müssen ehrlich sein: niemand setzt sich freiwillig an die Steuer, weil es Spaß macht. Wenn du jetzt da sitzt und denkst „Boah, ich weiß nicht mal, wo ich anfangen soll“ – same. Jede:r von uns war da. Wir haben lieber To-Do-Listen geschrieben, die Küche geputzt, Balkonpflanzen umgetopft und Instagram 12-mal aktualisiert, als uns durch Formulare zu wühlen.

Aber hier kommt der Punkt: als Student:in hast du eine Chance, die Menschen später im Arbeitsleben oft verpassen. Du kannst jetzt Kosten festhalten, die dir nachher echtes Geld sparen. Du kannst dir die Lohnsteuer zurückholen, falls du gearbeitet hast. Steuererklärung ist in diesem Stadium deines Lebens nicht einfach nur nerviger Papierkram. Sie kann ein Upgrade sein. Ein Cheatcode. Ein „Ich tue was für meinen Future-Self“-Moment.

Und weil wir wissen, wie viel Kram du sonst so jonglierst (Uni, Nebenjob, WG-Drama, überleben auf Mensaplan, soziale Kontakte, Serien), haben wir diesen Guide geschrieben, damit du es einmal kapierst – und danach jedes Jahr entspannt durchziehen kannst.

In diesem Artikel erfährst du – ganz ohne unverständliches Finanz-BlaBla:

Warum sich die Steuererklärung für Studierende lohnt

Viele denken: „Ich verdiene doch kaum was, lohnt sich nicht.“ Falscher kann man nicht liegen. Wenn du arbeitest, dann hast du wahrscheinlich Lohnsteuer gezahlt – selbst wenn du gar nicht genug verdient hast, um eigentlich Steuern zu zahlen.

Und die bekommst du wieder. Werkstudent:innen, Hiwi-Jobs, Ferienjobs, Nebenjobs im Café, im Callcenter, bei Rewe an der Kasse – überall zahlt man schnell mal Lohnsteuer. Was dann passiert? Du schickst die Steuererklärung hin und bekommst das Geld zurück. Meistens zwischen 300 und 1.500 € pro Jahr. Manche sogar mehr.

Wenn du nicht arbeitest, dann lohnt es sich vielleicht sogar NOCH mehr – wenn du im Master, dual oder nach Berufsausbildung studierst. Denn dann kannst du Ausgaben fürs Studium speichern. Später, wenn du angestellt bist, werden diese Kosten mit deinem Einkommen verrechnet. Heißt: du sparst in deinem ersten Job Steuern wie ein Boss. Und wir reden nicht von Kleingeld. Viele Masterstudierende sammeln Studienkosten von 5.000–15.000 €. Wenn das gegen dein späteres Gehalt gerechnet wird, kann das mehrere Tausend Euro Steuervorteil bedeuten.

Pflicht oder freiwillig? Unterschied Erst- vs. Zweitstudium

Okay, kurze Basics, bevor wir tiefer einsteigen. Musst du eine Steuererklärung machen? Die meisten Studis müssen nicht – sie dürfen.

Du musst, wenn du z. B.:

  • zwei Jobs gleichzeitig hattest,
  • Lohnersatzleistungen (wie ALG I) bekommen hast,
  • Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte hattest oder
  • das Finanzamt dich dazu auffordert.

Für alle anderen gilt: du entscheidest – und meistens lohnt es sich.

Der große Unterschied: Erststudium vs. Zweitstudium

Und jetzt der Moment der Wahrheit. Hiervon hängt ab, wie viel du rausholen kannst, denn steuerlich betrachtet ist nicht jedes Studium gleich. Es macht einen riesigen Unterschied, ob du im Erststudium oder Zweitstudium bist – und davon hängt ab, wie du deine Studienkosten absetzen kannst und ob du den legendären Verlustvortrag nutzen darfst.

Was zählt als Erststudium? Erststudium = dein allererster berufsqualifizierender Abschluss. Das kann sein:

  • Bachelor direkt nach dem Abi 
  • Studium nach der Schule ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung 
  • Studiengangwechsel ohne Abschluss (du bleibst steuerlich im Erststudium) 

Außerdem muss das Studium mind. 12 Monate dauern und mit einer Prüfung abschließen. Und jetzt der Haken: im Erststudium gelten deine Studienkosten nur als Sonderausgaben, und zwar max. 6.000 € pro Jahr. Das klingt erstmal nice, aber: Sonderausgaben bringen dir nur etwas, wenn du in dem Jahr Steuern gezahlt hast. Also wenn du z. B. als Werkstudent:in genug verdient hast (über dem Grundfreibetrag, 2024: 11.784 €).

Problem: hast du keine oder kaum Steuern gezahlt, verpufft dieser Vorteil komplett. Und du kannst die Kosten nicht ins nächste Jahr mitnehmen (kein Verlustvortrag). Und ja – das wurde vor Gericht angefochten, aber das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden: kein Verlustvortrag fürs Erststudium. Bitter, we know.

Was zählt als Zweitstudium? Zweitstudium/Zweitausbildung = jedes Studium oder Ausbildung nach deinem ersten Abschluss. Dazu gehören z. B.:

  • Master nach dem Bachelor 
  • zweiter Bachelor 
  • Promotion 
  • Referendariat (Jura/Lehramt) 
  • eine Ausbildung nach dem Bachelor oder umgekehrt 

Und jetzt kommt der Power-Up-Moment: im Zweitstudium gelten deine Studienkosten als Werbungskosten, und zwar unbegrenzt. Das bedeutet:

  • Du kannst ALLE Kosten absetzen
  • selbst wenn du noch kein Geld verdienst
  • UND du kannst sie als Verlustvortrag in die Zukunft mitnehmen.

Kurz: du sammelst ein Minus auf deinem Steuerkonto – und wenn du später dein erstes Gehalt bekommst, wird dieses Minus von deinen Einnahmen abgezogen. Das ist eine riesige Steuerersparnis. Viele zahlen dadurch im ersten Job mehrere Tausend Euro weniger Steuern. Ja, wirklich.

Sonderfall: duale Studiengänge

Duales Studium? Jackpot. Auch wenn es dein erstes Studium ist, kannst du Werbungskosten absetzen und den Verlustvortrag nutzen, weil du in einem Dienstverhältnis stehst. Heißt: du hast quasi Erststudium-Inhalt, aber steuerlich Zweitstudium-Power.

Wie lange kannst du rückwirkend abgeben?

Wenn du gerade leicht Panik bekommst und denkst „Ich hätte das ja schon längst machen sollen …“ – chill. Du hast Zeit.

  • 4 Jahre rückwirkend für freiwillige Steuererklärungen
  • 7 Jahre rückwirkend für Verlustvorträge (Master/dual usw.)

Beispiel: im Jahr 2025 kannst du noch abgeben für 2024, 2023, 2022, 2021 (und Verlustvorträge sogar bis 2018 zurück).

Sonderfall für Young Professionals

Du bist schon im Job, aber hast während des Studiums nie eine Steuererklärung gemacht? Dann kannst du das rückwirkend nachholen. Besonders spannend für alle, die nach dem Master oder dualen Studium direkt gearbeitet haben. Mach einfach rückwirkend einen Verlustfeststellungsantrag für die Studienjahre: das Finanzamt trägt den Verlust in dein Steuerkonto ein, und du bekommst den Effekt in deiner nächsten Steuererklärung spürbar zurück.

Kurz gesagt: auch wenn dein Studium vorbei ist – die Steuer kann sich noch Jahre später lohnen.

Was kannst du absetzen?

Jetzt wird’s konkret. Und vielleicht ein bisschen mindblow-mäßig. Alles, was fürs Studium nötig ist, kann steuerlich wertvoll sein. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Studien- & Semestergebühren
  • Fachliteratur, Skripte, Online-Kurse
  • Laptop, Tablet, Drucker & Zubehör
  • Software (Office, Lernprogramme)
  • Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor
  • Internet & Handyanteil
  • Öffi-Tickets & Wege zur Uni/Bib/Praktika
  • Auslandssemesterkosten (Reise, Unterkunft, Visa etc.)
  • Bewerbungskosten & Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Miet- und Umzugskosten (je nach Situation)

Verlustvortrag – dein finanzieller Superpower-Move 

Okay, dieser Begriff klingt wie etwas, das in einem Wirtschaftsquiz auftaucht und alle schweigen. Aber eigentlich ist es simpel – und genial.

Wenn du gerade mehr Ausgaben als Einnahmen hast (was bei Studis basically Standard ist), entsteht ein steuerlicher Verlust. Das Finanzamt speichert diesen Verlust – wie ein gut verstecktes Bonuslevel. Startest du dann in den Job und hast plötzlich ein Gehalt, sagt das Finanzamt: „Moment, du hattest da ja noch Kosten aus deiner Studienzeit.“ Und schwupps – dein zu versteuerndes Einkommen sinkt. Du zahlst weniger Steuern. Future-You thanks Present-You.

Viele zahlen im ersten Job dadurch tausende Euro weniger Steuern. Und das fühlt sich ungefähr so an, wie wenn man beim Ausmisten einen 100-Euro-Schein in der Winterjacke findet – nur größer.

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Wie du die Steuer machst – Schritt für Schritt

Damit du nicht lost startest, hier der Ablauf in menschlich:

  1. Kurz überlegen: Bachelor (Erststudium) oder Master/dual (Zweitstudium)?
  2. Alle Kosten sammeln (Notizen reichen erstmal)*
  3. Steuer-Tool öffnen: ELSTER (gratis) oder App
  4. Bei Master/dual: Kästchen für Verlustfeststellung & Werbungskosten setzen
  5. Daten eingeben – entspannt, Schritt für Schritt
  6. Daten abschicken
  7. Abwarten und Tee trinken → später Geld genießen

* Belege & Nachweise

Notizen sind super zum Einstieg – aber das Finanzamt liebt Belege. Du musst sie zwar nicht mitschicken, aber du solltest sie aufbewahren, falls eine Nachprüfung kommt. Das nennt sich Belegvorhaltepflicht.

Wenn dein Studium schon ein paar Jahre zurückliegt und du kaum noch Rechnungen hast, gilt: mach’s trotzdem. Du kannst deine Kosten auch schätzen, solange sie realistisch sind (z. B. typische Fahrtkosten oder Laptoppreise). Schreib am besten kurz dazu, dass Belege nicht mehr vorhanden sind, und begründe das. Das Finanzamt akzeptiert das oft, solange die Beträge nachvollziehbar wirken.

Tipp: für wiederkehrende Dinge (z. B. Internet, Handy, Bücher) reicht oft ein grober Nachweis – also Kontoauszug, Kaufhistorie oder alte E-Mails. Hauptsache, man sieht: „Das war wirklich fürs Studium.“

Taxfix: kostenlos für Studis?

Lass uns mal ehrlich sein: wenn man „Steuererklärung“ hört, bekommt niemand Herzchen in den Augen. Genau hier setzt Taxfix an. Falls du’s noch nicht kennst: das ist eine Steuer-App, die dir Fragen stellt wie ein freundlicher Mensch und daraus automatisch deine Steuererklärung baut.

Du musst also nicht wissen, was „Mantelbogen“, „Werbungskosten“ oder „Anlage N“ ist – Taxfix übersetzt alles in Alltagssprache. Ziemlich nett für alle, die bei ELSTER direkt Flashbacks ans Matheabi bekommen.

Du antwortest einfach auf Fragen wie:

  • Hast du gearbeitet?
  • Hattest du Kosten fürs Studium?
  • Gab’s ein Praktikum?
  • Hast du Fahrtkosten?

Und Taxfix füllt im Hintergrund die ganzen offiziellen Formulare für dich aus. Ein bisschen wie Steuererklärung mit einem persönlichen Guide statt mit Google-Panik.

Jetzt die große Frage: ist Taxfix für Studis kostenlos? Nein – komplett kostenlos ist es leider nicht. Und das ist wichtig zu wissen, bevor du euphorisch lostippst. Die App ist gratis zum Ausprobieren und du kannst alles eintragen, ohne zu zahlen. Bezahlt wird erst, wenn du die Erklärung abgeben willst. Das heißt: du bekommst erst angezeigt, wie viel Geld du wahrscheinlich zurückbekommst – und entscheidest dann, ob du bezahlen möchtest. Transparenter geht’s eigentlich kaum.

Die Kosten variieren je nach Modell (DIY vs. mit Steuerberater:in), aber du kannst grob mit um die 40–60 € rechnen, wenn du selbst ausfüllst.

Lifehack: wenn du eh mehrere Hundert Euro zurückbekommst, ist das eine ziemlich solide Investition in deinen inneren Seelenfrieden.

Taxfix lohnt sich also dann für dich, wenn…

  • du absolut keinen Nerv auf ELSTER hast
  • du Angst hast, was falsch zu machen
  • du dir Zeit sparen willst
  • du schnell und unkompliziert deine Rückerstattung willst

Vielleicht eher nicht, wenn…

  • du richtig broke bist und 40–60 € wehtun
  • du schon Steuer-Crack bist (Probs an dieser Stelle!)
  • du sowieso nur „Verlustvortrag beantragen“ willst (Master/duales Studium) – das geht gratis über ELSTER und dauert echt nicht lange, wenn man weiß, was man anklicken muss.

Fazit

Steuererklärung ist vielleicht nicht das aufregendste Kapitel deines Studis-Lebens, aber definitiv eines der profitabelsten. Du lernst, wie das System funktioniert, holst dir jetzt oder später Geld zurück und startest smarter ins Berufsleben. Also: Laptop aufklappen, Playlist anmachen, Steuer machen – und das Gefühl genießen, dass du ab sofort zu den Studis gehörst, die ihr Geld nicht verschenken.

(Finanztip/Generali/smartsteuer/Steuerbot/Taxando/Taxfix/Uni Ulm/VR Bank/WirtschaftsWoche/Wise/Wundertax/SAHO)

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