GEZ-Brief

Rundfunkbeitrag in der WG: Was Studierende zahlen müssen – und wer nicht zahlt

Eine Gruppe Studierender sitzt eng aneinander auf einem Sofa, das eigentlich zu klein für alle ist und schaut TV.
WG-Leben heißt teilen: Küche, WLAN, Sofa – und oft auch den Rundfunkbeitrag. (Foto: ©stock.adobe.com/Vittorio Gravino)
WG-Leben kann vieles sein: praktisch, chaotisch, günstig, laut, lustig – manchmal alles gleichzeitig. Was allerdings selten für Begeisterung sorgt, ist Post vom Beitragsservice. Spätestens dann steht in der Küche oder im WG-Chat die Frage im Raum: Wer zahlt eigentlich den Rundfunkbeitrag?
Freitag, 12.06.2026, 16:34 Uhr, Autor: Daniela Müller

Die gute Nachricht: In einer WG muss nicht jede Person einzeln zahlen. Die weniger gute: Ganz ignorieren lässt sich das Thema trotzdem nicht. Denn beim Rundfunkbeitrag zählt nicht, wie viele Menschen zusammenwohnen oder wer welche Geräte nutzt. Entscheidend ist die Wohnung.

Besonders wichtig wird das, wenn jemand BAföG bekommt, neu einzieht, auszieht oder die Person mit der Beitragsnummer plötzlich nicht mehr in der WG wohnt. Damit aus 18,36 Euro im Monat kein WG-Drama wird, findest du hier die wichtigsten Regeln – verständlich, aktuell und ohne Behördennebel.

Kurz gesagt: Eine Wohnung, ein Beitrag

Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat. Er wird pro Wohnung erhoben – nicht pro Person, nicht pro Laptop, nicht pro Fernseher und auch nicht danach, ob bei euch überhaupt jemand lineares Fernsehen schaut.

Für die WG heißt das:

Pro Wohnung muss nur eine volljährige Person beim Beitragsservice angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag zahlen. Wer das ist, kann eure WG grundsätzlich selbst entscheiden.

Alle anderen WG-Mitglieder müssen sich nicht zusätzlich anmelden, wenn für die Wohnung bereits gezahlt wird. Falls jemand vorher schon angemeldet war, kann diese Person das eigene Beitragskonto für diese Wohnung abmelden.

Wichtig ist aber: Rechtlich sind volljährige Bewohner einer Wohnung Beitragsschuldner. Wohnen mehrere volljährige Personen zusammen, haften sie grundsätzlich als Gesamtschuldner. Praktisch bedeutet das: Wenn der Beitrag nicht gezahlt wird, kann das Thema nicht einfach mit einem Schulterzucken in der WG-Küche verschwinden.

Rundfunkbeitrag in der WG – die wichtigsten Regeln

Aktueller Betrag: 18,36 Euro pro Monat

  • Grundregel: Pro Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag gezahlt.
  • WG-Regel: Eine volljährige Person meldet die Wohnung beim Beitragsservice an.
  • BAföG-Regel: Eine Befreiung ist möglich, aber nur auf Antrag und nur bei erfüllten Voraussetzungen.
  • Wichtig: Eine Befreiung gilt nicht automatisch für alle Mitbewohnenden.
  • Wohnheim: Zimmer mit eigenem Zugang vom allgemein zugänglichen Flur gelten als eigene Wohnung.
  • Beitragsnummer: Gut aufbewahren und im WG-Chat oder in einem gemeinsamen Dokument notieren.
  • Merksatz:
    Eine Wohnung zahlt einmal. Eine Befreiung gilt nicht automatisch für alle. Und die Beitragsnummer sollte nicht mit der ausziehenden Person verschwinden.

Was kostet der Rundfunkbeitrag pro Person in der WG?

Offiziell zahlt nicht jede Person einzeln an den Beitragsservice. Für eure WG-Kasse könnt ihr den Beitrag aber natürlich intern aufteilen:

  • Wenn niemand in der WG befreit ist, könnt ihr grob so rechnen:
  • In einer 2er-WG zahlt jede Person bei fairer Teilung 9,18 Euro pro Monat.
  • In einer 3er-WG sind es 6,12 Euro pro Person und Monat.
  • In einer 4er-WG kommt ihr auf 4,59 Euro pro Person und Monat.
  • In einer 5er-WG sind es rund 3,67 Euro pro Person und Monat.

Das ist nur eure interne Aufteilung. Offiziell geht es um den Beitrag für die Wohnung.

Wenn eine Person in der WG erfolgreich vom Rundfunkbeitrag befreit ist, solltet ihr sie in eurer WG-Kasse nicht einfach mit einrechnen. Der Beitrag für die Wohnung bleibt aber fällig, wenn nicht alle WG-Mitglieder befreit werden können.

Wer muss in der WG angemeldet sein?

In einer WG braucht ihr eine Person, auf deren Namen die Wohnung beim Beitragsservice läuft. Diese Person bekommt die Beitragsnummer und ist nach außen die Ansprechperson.

Das heißt nicht, dass diese Person die Kosten allein tragen sollte. Intern könnt ihr den Beitrag fair aufteilen. Am besten klärt ihr das nicht erst, wenn schon Mahnungen im Flur liegen.

Sinnvoll ist eine einfache WG-Regel:

  • Wer ist beim Beitragsservice angemeldet?
  • Wo steht die Beitragsnummer?
  • Wie hoch ist der Anteil pro Person?
  • Wer überweist wann?
  • Was passiert, wenn jemand auszieht?
  • Wer reagiert auf Post vom Beitragsservice?
  • Klingt spießig. Spart aber Diskussionen, die deutlich anstrengender sind als ein schlecht gespülter Topf in der Spüle.

BAföG und Rundfunkbeitrag: Wann Studierende befreit werden können

Nur eingeschrieben zu sein reicht nicht, um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Auch „Ich studiere und mein Konto sieht aus wie ein schlechter Witz“ ist leider kein offizieller Befreiungsgrund.

Eine Befreiung ist für Studierende vor allem dann möglich, wenn du:

  • BAföG bekommst,
  • nicht bei deinen Eltern wohnst,
  • einen Antrag auf Befreiung stellst,
  • und die nötigen Nachweise einreichst.

Wichtig: Die Befreiung passiert nicht automatisch. Du musst sie beantragen. Dafür brauchst du in der Regel deinen BAföG-Bescheid oder eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle.

Die Befreiung gilt außerdem nur für den Zeitraum, für den dein Nachweis gültig ist. Läuft dein BAföG-Bewilligungszeitraum aus, musst du dich rechtzeitig um den nächsten Antrag kümmern.

Gilt meine BAföG-Befreiung für die ganze WG?

Nein. Das ist einer der häufigsten Irrtümer beim Rundfunkbeitrag in der WG.

Wenn du BAföG bekommst und erfolgreich vom Rundfunkbeitrag befreit bist, gilt diese Befreiung für dich. Sie gilt aber nicht automatisch für deine Mitbewohnenden.

Beispiel:

Du wohnst in einer 4er-WG in Neukölln.
Du bekommst BAföG und bist vom Rundfunkbeitrag befreit.
Die anderen drei WG-Mitglieder bekommen kein BAföG und haben keinen Befreiungsgrund.

Dann bleibt für die Wohnung weiterhin der volle Rundfunkbeitrag fällig. Nur du solltest dich intern nicht an der Zahlung beteiligen müssen. Die übrigen drei nicht befreiten Personen können den Beitrag unter sich aufteilen.

Die gesamte WG ist nur dann beitragsfrei, wenn alle volljährigen WG-Mitglieder die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen.

Was tun, wenn der Beitragsservice schreibt? 

Gerade nach einem Umzug kann es passieren, dass du Post vom Beitragsservice bekommst. Das ist nicht automatisch ein Drama. Oft geht es nur darum, zu klären, ob für deine Wohnung schon ein Beitrag gezahlt wird.

Wichtig ist: Nicht ignorieren. Ein ungeöffneter Brief löst keine Bürokratie auf. Leider.

Fall 1: In eurer WG zahlt schon jemand

Dann brauchst du normalerweise keine eigene Anmeldung. Du antwortest dem Beitragsservice und gibst die Beitragsnummer der Person an, die bereits für eure Wohnung zahlt.

Zusätzlich brauchst du das Aktenzeichen aus dem Schreiben. Beides solltest du sauber übernehmen, damit die Zuordnung funktioniert.

Fall 2: Niemand zahlt bisher 

Dann muss sich eine volljährige Person aus der WG anmelden. Anschließend könnt ihr intern klären, wie ihr die 18,36 Euro pro Monat aufteilt.

Fall 3: Du bist befreit oder kannst eine Befreiung beantragen

Dann solltest du trotzdem reagieren. Reiche deinen Antrag auf Befreiung ein und lege die passenden Nachweise bei. Ohne Antrag und Nachweis wird die Befreiung nicht einfach automatisch berücksichtigt.

Was passiert, wenn die angemeldete Person auszieht?

Das ist der WG-Klassiker: Eine Person zieht aus, nimmt den Couchtisch, drei Tassen und – oft unbemerkt – auch die Beitragsnummer mit.

Wenn die bisher angemeldete Person auszieht, sollte sie ihr Beitragskonto ab- oder ummelden und ihre neue Adresse mitteilen. Die alte WG sollte dann eine neue Person bestimmen, die sich für die Wohnung anmeldet.

Nicht ideal ist: „Wird schon irgendwie weiterlaufen.“ Wird es vielleicht. Vielleicht aber auch nicht. Und genau aus diesem „vielleicht“ entstehen später Nachfragen, falsche Zuordnungen oder unnötiger Stress.

Deshalb: Beim Auszug kurz in den WG-Chat schreiben:

„Wer übernimmt den Rundfunkbeitrag und wo liegt die Beitragsnummer?“

Unromantisch, aber wirksam.

Rundfunkbeitrag im Studierendenwohnheim: WG oder eigene Wohnung?

Im Studierendenwohnheim kommt es auf deine konkrete Wohnform an.

Wenn dein Zimmer direkt von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, gilt es beim Rundfunkbeitrag als eigene Wohnung. Das gilt auch dann, wenn du keine eigene Küche oder kein eigenes Bad hast. In diesem Fall musst du grundsätzlich selbst zahlen, sofern du nicht befreit bist.

Anders sieht es aus, wenn mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind und wie eine WG genutzt werden. Dann gilt das WG-Prinzip: Eine Person ist angemeldet, die WG teilt den Beitrag intern auf.

Gerade in Wohnheimen kann die Wohnform je nach Haus unterschiedlich sein. Schau also nicht nur auf das Wort „Wohnheim“, sondern auf den tatsächlichen Zugang zu deinem Zimmer.

Bei den Eltern wohnen: Muss ich extra zahlen? 

Wenn du bei deinen Eltern in derselben Wohnung wohnst und dort bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wird, musst du dich in der Regel nicht zusätzlich anmelden.

Anders kann es aussehen, wenn du eine eigene abgeschlossene Wohnung im Haus deiner Eltern hast. Dann kann diese Einheit beitragspflichtig sein.

Härtefall: Wenn du kein BAföG bekommst

Grundsätzlich ist eine Befreiung für Studierende vor allem möglich, wenn sie BAföG beziehen und nicht bei den Eltern wohnen. Es gibt aber besondere Härtefälle.

Eine Härtefallbefreiung kann unter Umständen infrage kommen, wenn du keine BAföG-Leistungen bekommst, obwohl du bedürftig bist. Das kann zum Beispiel bei bestimmten Fällen von Zweitstudium, Fachwechsel, überschrittener Altersgrenze, überschrittener Förderungshöchstdauer oder fehlendem Leistungsnachweis relevant werden.

Das ist kein Selbstläufer. Aber wenn 18,36 Euro im Monat für dich wirklich entscheidend sind, solltest du prüfen, ob ein Härtefallantrag möglich ist.

WG-Checkliste: So vermeidet ihr Stress mit dem Rundfunkbeitrag

Bevor der Rundfunkbeitrag in eurer WG irgendwo zwischen Router-Passwort, Putzplan und „Wer hat meinen Haferdrink genommen?“ untergeht, klärt diese Punkte:

  • Zahlt für eure Wohnung schon jemand Rundfunkbeitrag?
  • Wer ist offiziell angemeldet?
  • Wie lautet die Beitragsnummer?
  • Sind einzelne WG-Mitglieder befreit?
  • Wie teilt ihr den Beitrag intern auf?
  • Wer überweist an wen?
  • Was passiert beim Auszug der angemeldeten Person?
  • Wer reagiert, wenn Post vom Beitragsservice kommt?

Am besten legt ihr die Infos in eurem WG-Chat, in einem gemeinsamen Dokument oder direkt im digitalen Haushaltsordner ab. Nicht aufregend, aber sehr nützlich.

Was passiert, wenn niemand in der WG zahlt?

Dann können Nachforderungen entstehen. Da volljährige Bewohner einer Wohnung grundsätzlich als Beitragsschuldner gelten, solltet ihr früh klären, wer angemeldet ist und wer den Beitrag überweist.

Fazit: Der Rundfunkbeitrag ist kein WG-Drama – wenn ihr ihn einmal richtig klärt 

Der Rundfunkbeitrag ist eines dieser Themen, die niemand freiwillig in die WG-Runde wirft. Verständlich. Aber einmal sauber geklärt, ist die Sache meistens unkompliziert.

Für deine WG gilt:

Eine Wohnung zahlt einmal. Eine Befreiung gilt nicht automatisch für alle. Und die Beitragsnummer sollte nicht mit der ausziehenden Person verschwinden.

Wenn ihr das im Griff habt, bleibt mehr Energie für die wirklich wichtigen WG-Fragen: Wer kauft Spüli? Warum steht ein einzelner Schuh im Flur? Und wieso ist der Kühlschrank voll, aber trotzdem nichts Essbares drin?

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