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Faktencheck Werkstudent:in

Werkstudentin und Werkstudent vor Roboterarm in Labor.
Werktstudierendentätigkeiten werden in vielen Branchen angeboten, bspw. in der Robotik. (Foto: ©stock.adobe.com/gumpapa)
Du bist Werkstudent:in oder wärst es gerne, kennst dich aber nicht so gut aus? Wir beantworten alle deine Fragen zu Steuer, Gehalt, Urlaubsanspruch und Co.!
Dienstag, 26.03.2024, 14:30 Uhr, Autor: Sandra Lippet

In einer Werkstudierendentätigkeit eröffnen sich dir viele Möglichkeiten: Du hast einerseits ein regelmäßiges Arbeitspensum und auch ein verhältnismäßig gutes Einkommen für einen ‚Nebenjob‘ – andererseits kannst du praktische Erfahrungen zu deinem Studienbereich außerhalb der Uni sammeln.

Genau deswegen arbeiten viele sehr gerne neben dem Studium als Werkstudent:in. Aber,

In welchen Berufsfeldern kannst du als Werkstudent:in tätig sein?

Oft denkt man nur ans Verlagswesen oder die Öffentlichkeitsarbeit, wenn von Werkstudierenden die Rede ist. Diese Form der Tätigkeit lässt sich aber mittlerweile in nahezu allen Branchen finden.

Das können natürlich welche sein, die thematisch nah an der philologisch-historischen Fakultät sind, wie Redaktionen oder Marketingabteilungen. Aber auch in der IT, Robotik, im Labor, in der HR, Verwaltung, im Ingenieurswesen, Medienbereich, Maschinenbau, der Veranstaltungsorganisation und vielen weiteren Feldern werden Werkstudierendenstellen angeboten.

Studiennähe erwünscht?

Optimal wäre es natürlich, wenn du dir in einer Firma/einem Bereich, der auch etwas mit deinem Studium zu tun hat, eine Werkstudententätigkeit suchst. Studierst du bspw. Chemie, wäre etwas im Labor vermutlich hilfreich; studierst du etwas mit Sprachen, könnte sich eine Stelle in der Museums- oder Tourismusbranche anbieten.

Etwas komplett Studienfach-fremdes auszusuchen ergibt wenig Sinn, weil

  1. du sehr schlechte Chancen hast überhaupt genommen zu werden, da Werkstudierendenstellen für Student:innen gedacht sind, die ihre Praxiserfahrung in einem Bereich vertiefen wollen, der wenigstens ansatzweise etwas mit ihrem Studiengebiet zu tun hat und
  2. du dir für Fach-fremde Arbeiten auch einfach eine andere Art von Nebenjob suchen könntest, bspw. als Aushilfe in der Gastronomie, wo die Arbeitszeiten noch flexibler sind und Trinkgeld auf dich wartet.  

Wie viel verdienst du als Werkstudierende:r?

Gesetzlich vorgeschrieben ist für Werkstudierendenstellen mindestens der Mindestlohn, der derzeit 12,41 brutto beträgt (Stand März 2024). Je nach Firma und Fachbereich kannst du im Schnitt mit einem Stundenlohn von 14,00 bis 21,00 Euro brutto rechnen.

Im Verlagswesen und der Medienbranche liegt das Gehalt tendenziell unter dem, was im IT-, Ingenieurs- oder technischen Bereich gezahlt wird.

Spielt es eine Rolle, ob du im Bachelor oder Master studierst?

In vielen Branchen wirkt sich dein Studienfortschritt auf die Bezahlung aus. Zwar wirst du auch im B.A. den Mindestlohn verdienen, im M.A. kannst du aber mit einem höheren Stundenlohn rechnen.

Wieso? Weil du im Master-Studium schon deinen Bachelor abgeschlossen und dadurch den ersten akademischen Grad in der Tasche hast. Im Master kannst du mit einem Lohn im oberen Segment rechnen, ca. 18,00 bis 21,00 Euro pro Stunde.

Was ist ein gutes Gehalt?

Da du weniger Abgaben als Werkstudent:in zahlst, ist ein Stundengehalt, dass sich bei oder über 16,00 Euro bewegt sehr gut. Bei 20h pro Woche kannst du so im Schnitt (je nach Steuerklasse) um die oder über 1.100 Euro netto verdienen.

Welche Steuern musst du als Werkstudent:in zahlen?

Grundlegend hast du als Werkstudent:in gewissen Privilegien, wenn du dich an die Voraussetzung hältst. Du darfst nur 20h pro Woche innerhalb des Semesters arbeiten – in den Semesterferien dann mehr – und deine Tätigkeit darf nur eine Nebentätigkeit sein, damit dein Studium im Fokus steht.

Hältst du dich daran, gilt das sogenannte Werkstudierendenprivileg: Dir wird außer dem Rentenversicherungsbeitrag erstmal nichts an Steuern abgezogen.

Wie viel Steuern musst du bezahlen?

Der genaue Betrag hängt natürlich von deinem Verdienst und deiner Steuerklasse ab. Der Mindeststeuersatz beträgt 14 % und bezieht sich auf die Rentenversicherung – dir wird also nicht mehr als das abgezogen.

Steuererklärung!

Auch für Werkstudierende können sich Steuererklärung rentieren – du kannst einiges von der Steuer absetzen und dir rückerstatten lassen. 

Haben Werkstudierende Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja, du hast ganz normal Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viele Tage das bei dir aber jährlich sind, hängt von der Verteilung deiner Stunden auf die Arbeitstage ab; heißt: von der Anzahl an Tagen, die du regelmäßig wöchentlich arbeitest.

Wie viel Urlaub hat man als Werkstudent:in?

Die meisten Werkstudierenden arbeiten unter dem Semester weniger, um die 20 h pro Woche, in den Semesterferien dann bis zu 40 h die Woche. Oft ändert sich dabei auch die Anzahl an Tagen, an denen gearbeitet wird, bspw. unter dem Semester 3 Tage pro Woche, in den Ferien 5 Tage pro Woche. Um deinen Urlaubsanspruch zu berechnen, solltest du erstmal herausfinden, was bei dir ungefähr der Mittelwert ist.

In der Regel befindet sich dein Mittelwert bei 2 bis 4 Tagen pro Woche. Dann stehen dir folgende Urlaubstage zu:

  • bei 2 Tagen die Woche: 8 Urlaubstage im Jahr
  • bei 3 Tagen die Woche: 12 Urlaubstage im Jahr
  • bei 4 Tagen die Woche: 16 Urlaubstage im Jahr

Im Detail

Alles rund um deinen Urlaubsanspruch als Werkstudent:in und wie du deine Urlaubstage genau berechnen kannst, findest du in unserem Artikel ’Urlaubsanspruch bei Werkstudierenden’.

Welche Versicherung muss ich als Werkstudent zahlen?

Wenn du unter 25 Jahre alt bist, bist du in der Regel über deine Eltern bei der Krankenkasse mitversichert. Nach deinem 25. Lebensjahr musst du den Krankenkassenbetrag selbst zahlen. Je nach Kasse und Versicherung sind das im Schnitt 80,00 Euro pro Monat.

Außer dem Rentenversicherungsbeitrag, der dir automatisch vom jedem Monatslohn abgezogen wird, und der Krankenversicherung musst du aber erstmal auf nichts achten.

Immatrikulationsbescheinigung

Werkstudierende, die über 25 sind, müssen auch an ihre Krankenkasse eine aktuelle Semesterbescheinigung übermitteln.

Welche Versicherungen abschließen?

Praktisch und längerfristig vorteilhaft kann es sein, wenn du dich als (Werk-)Student:in zusätzlich noch um weitere Versicherungen kümmerst. Was davon du wirklich brauchst, musst natürlich du selbst entscheiden. Die Versicherungen, die Studierenden am meisten bringen, sind:

  • Haftpflicht: Oft wird eine Haftpflichtversicherung von Vermieter:innen erwartet – sie sichert aber auch dich ab und das gegen viele Dinge, die einfach mal passieren, aber schnell teuer werden können wie: Hausschlüssel verlieren, Besitz von anderen versehentlich beschädigen und Co.
  • Hausrat: besitzt du hochwertigere Möbel oder technische Geräte, könnte eine Hausratversicherung etwas für dich sein – im Schadensfall, bspw. Wasser, Feuer – bekommst du einen bestimmten Betrag für deinen Hausrat ausgezahlt und fängst nicht wieder bei null an.
  • Berufsunfähigkeit: Eher was für deine Zukunft ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie soll dafür sorgen, dich im Fall eines schweren Unfalls oder einer Krankheit abzusichern. Studierende oder junge Menschen allgemein bekommen die besten Konditionen! Je älter du beim Abschluss bist, desto teurer wird die Versicherung.
  • Tierversicherung: Da ein Arztbesuch auch bei einem Haustier schnell teuer werden kann, kannst du für einen recht kleinen Betrag dein Tier krankenversichern. Du bekommst dann diverse Zuzahlungen für Behandlungen wie Röntgen oder Operationen. Ratsam ist das aber nur, wenn dein Haustier noch jung ist – sonst ist die Versicherungsgebühr hoch.
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Wie kündigt man die Werkstudierendentätigkeit?

Auch für Werkstudierende gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Diese gilt nur nicht, wenn in deinem Arbeitsvertrag eine andere Frist festgelegt wurde. Dann musst du dich an die Kündigungsfrist aus deinem Vertrag halten.

Deine Kündigung ist nur schriftlich wirksam – als Ausdruck oder Brief und mit deiner Original-Unterschrift. Whatsapp-Nachrichten, E-Mails oder das mündliche Beenden eines Arbeitsverhältnisses sind nicht rechtskräftig!

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Wo finde ich die passende Stelle?

Du möchtest Werkstudent:in werden? Dann schau dich doch gleich mal auf unserer Jobbörse nach passenden Werkstudierendenstellen um!

Natürlich kannst du auch dein Vitamin B nutzen, heißt Bekannte und Mitstudierende, die als Werkstudent:innen arbeiten, fragen, ob in deren Unternehmen gerade jemand gesucht wird. Gerne werden solche Stellen auch von Werkstudierenden, die ihr Studium abgeschlossen haben, an andere Studierende weitergegeben. Hör dich also gut um.

Initiativbewerbungen können dir auch dabei helfen, die richtige Stelle zu finden. Wenn du schon ein oder mehrere Unternehmen auf dem Schirm hast, dann bewirb dich einfach mal initiativ als Werkstudent:in. So zeigst du, dass du dich wirklich für die Tätigkeit interessierst – und mehr als, dass du eine Absage bekommst, kann nicht passieren.

Oft lassen sich gute Stellenausschreibungen auch am schwarzen Brett deiner Uni, online oder vor Ort, finden. Hab da auch immer mal ein Auge drauf.

(TK/AOK/SALI)

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