Urlaubsanspruch bei Werkstudierenden?

Gesetzliche Vorgaben zu Urlaubsanspruch und -tagen gibt es nicht nur für Vollzeitangestellte, sondern auch für Werkstudierende. Die Anzahl der Urlaubstage hängt dabei stark von der Anzahl der Wochentage ab, an denen du arbeitest.
Urlaubsanspruch für regelmäßiges Arbeiten
Mehr als 20 Stunden pro Wochen dürfen Werkstudierende in der Regel nicht arbeiten. Der Urlaubsanspruch hängt aber nicht nur von den Stunden ab, sondern den Arbeitstagen pro Woche und deren Regelmäßigkeit.
Gesetzlich ist festgehalten, dass du bei einer 6-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 24 und bei einer 5-Tage-Woche auf 20 Tage pro Jahr Anspruch hast.
Zwei- bis Vier-Tage-Wochen
Für die meisten Werkstudierendentätigkeiten werden weniger Tage pro Woche die Regel sein: zwischen zwei und vier. Dabei hast du bei einer Vier-Tage-Woche mindestens 16 Tage pro Jahr, bei einer Drei-Tage-Woche 12 Urlaubstage und bei einer Zwei-Tage-Woche 8 Tage Urlaubsanspruch. Wie viele Stunden du pro Tag arbeitest, spielt dabei keine Rolle.
Unregelmäßige Werkstudierendentätigkeiten
Wenn die Arbeitszeiten und auch -tage nicht regelmäßig sind, ist es wichtig für den Urlaubsanspruch die durchschnittliche Anzahl der Wochenstunden zu ermitteln, die du arbeitest. Diese Zahl setzt du dann ins Verhältnis zu Vollzeitarbeitenden und ihrem Urlaubsanspruch um deinen eigenen zu berechnen.
Die Formel wäre dann:
(Durchschnittliche Arbeitsstunden : Stunden Vollzeitbeschäftigung) x Urlaubsstage Vollzeitbeschäftigung
Natürlich kannst du auch einfach mit deine:r Vorgesetzten reden und eine klare Regelung aufstellen lassen. Gesetzlich steht dir aber bei unregelmäßiger Tätigkeit mindestens der Urlaubsanspruch aus der Rechnung zu.
(gruendung/SALI)