Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden und -gebenden
Wenn du in dein erstes Arbeitsverhältnis startest, ist es wichtig, dass du die grundlegenden Rechte und Pflichten kennst, die dich als Arbeitnehmer:in betreffen. Doch nicht nur du hast Rechte – auch dein:e Arbeitgeber:in muss bestimmte Verpflichtungen einhalten, um sicherzustellen, dass das Arbeitsverhältnis reibungslos läuft. Doch welche Rechte stehen dir zu, und was wird von dir erwartet? Und was muss dein:e Arbeitgeber:in tun, um seine Pflichten zu erfüllen? Wir werfen einen detaillierten Blick auf die wichtigsten Aspekte.
Deine Hauptpflichten als Arbeitnehmer:in
Die Hauptpflicht, die du als Arbeitnehmer:in im Arbeitsverhältnis hast, ist eigentlich ganz naheliegend: das Erbringen der Arbeitsleistung. Das ist nicht nur eine formelle Pflicht, sondern betrifft jeden einzelnen Arbeitstag. Du musst dich an die vereinbarte Arbeitszeit halten und deinen Arbeitsplatz zum festgelegten Zeitpunkt betreten. Dein:e Arbeitgeber:in darf grundsätzlich bestimmen, wann und wo du arbeitest – im Rahmen des Arbeitsvertrags. In vielen Fällen wird diese Bestimmung durch eine „Direktionsrecht“ genannt, das es dem/der Arbeitgeber:in erlaubt, dich hinsichtlich der Arbeitszeit und des Arbeitsorts zu steuern. Deine Arbeitsleistung soll dabei in der Qualität und Quantität den Anforderungen entsprechen, die du in deinem Vertrag oder in der Stellenbeschreibung findest.
Deine Nebenpflichten als Arbeitnehmer:in
Neben deiner Hauptpflicht gibt es auch Nebenpflichten, die häufig nicht so offensichtlich sind, aber genauso wichtig für das harmonische Zusammenarbeiten sind. Diese Nebenpflichten sorgen dafür, dass du dich loyal und fair gegenüber deinem/deiner Arbeitgeber:in und deinem Team verhältst.
Verschwiegenheitspflicht
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Verschwiegenheitspflicht. Du bist als Arbeitnehmer:in verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Das bedeutet, dass du keine vertraulichen Informationen, die dir während deiner Arbeit zugänglich werden, an Außenstehende weitergeben darfst. Das kann alles Mögliche umfassen, von Geschäftsstrategien bis hin zu Kundendaten.
Schutz durch Verschwiegenheitspflicht: Diese Pflicht schützt sowohl das Unternehmen vor unbefugtem Informationsaustausch als auch dich, da du rechtlich haftbar gemacht werden kannst, wenn du gegen diese Pflicht verstößt.
Treuepflicht und Pflicht zur Rücksichtnahme
Darüber hinaus hast du als Arbeitnehmer:in die Treuepflicht gegenüber deinem/deiner Arbeitgeber:in. Das bedeutet, dass du während deiner Arbeitszeit das Wohl des Unternehmens im Blick hast und dich korrekt und respektvoll gegenüber Kolleg:innen und dem Unternehmen verhältst. Wenn dein Verhalten im Betrieb negative Auswirkungen auf das Arbeitsumfeld oder den Betrieb hat, etwa durch Streitigkeiten oder rufschädigende Äußerungen, verletzt du deine Rücksichtnahmepflicht.
Ein Beispiel, das oft übersehen wird, ist der Schutz von firmeneigenem Eigentum, wie etwa Computern, Materialien oder sogar geistigem Eigentum. Auch während deiner Freizeit solltest du ein Verhalten an den Tag legen, das dem Unternehmen nicht schadet – das bedeutet: keine Konkurrenzaktivitäten oder öffentliche Kritik am Arbeitsplatz.
Deine Rechte als Arbeitnehmer:in
Nun zu deinen Rechten: Was steht dir als Arbeitnehmer:in zu? Das Arbeitsrecht sieht eine Reihe von Rechten vor, die dir zugutekommen, wenn du dich im Arbeitsverhältnis befindest.
Recht auf Vergütung und Entgeltfortzahlung
Das wohl wichtigste Recht als Arbeitnehmer:in ist das Recht auf Vergütung. Du hast Anspruch auf das im Vertrag vereinbarte Gehalt, das der/die Arbeitgeber:in fristgerecht auszuzahlen hat. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass du auch in bestimmten Situationen, wie Krankheit oder Urlaub, weiterhin Anspruch auf dein Gehalt hast. So sorgt das Entgeltfortzahlungsgesetz dafür, dass du im Krankheitsfall für eine bestimmte Zeit weiterhin dein Gehalt bekommst – und zwar für bis zu sechs Wochen.
Recht auf Erholungsurlaub
Auch dein Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt. Laut dem Bundesurlaubsgesetz hast du Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr, wenn du eine 6-Tage-Woche arbeitest. Dein:e Arbeitgeber:in muss dir diesen Urlaub gewähren – und zwar unabhängig davon, ob du den Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt nehmen möchtest oder nicht, solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Schutz vor Diskriminierung und Belästigung
Ein weiteres wichtiges Recht ist der Schutz vor Diskriminierung. Dein:e Arbeitgeber:in darf dich nicht aufgrund deines Geschlechts, deiner Herkunft, deiner Religion oder anderer persönlicher Merkmale benachteiligen. Auch sexuelle Belästigung oder Mobbing sind nicht akzeptabel und müssen sofort unterbunden werden. Der/die Arbeitgeber:in ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du in einem respektvollen Arbeitsumfeld arbeiten kannst.
Übersicht über alle Rechte & Pflichten als Arbeitnehmer:in
Rechte:
- Recht auf Vergütung: Anspruch auf die vereinbarte Entlohnung für die erbrachte Arbeitsleistung.
- Recht auf Entgeltfortzahlung: Fortzahlung des Gehalts während Krankheit, Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit.
- Recht auf Beschäftigung: Recht auf Beschäftigung, solange der Arbeitsvertrag besteht.
- Recht auf Urlaub: Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr.
- Recht auf Pausen: Anspruch auf Pausen, die durch das Arbeitszeitgesetz geregelt sind.
- Recht auf Arbeitszeitregelung: Arbeitszeit darf 8 Stunden täglich nicht überschreiten, maximal 10 Stunden.
- Recht auf Schutz vor Diskriminierung: Keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion etc.
- Recht auf Schutz vor Mobbing: Anspruch auf ein diskriminierungsfreies und respektvolles Arbeitsumfeld.
- Recht auf Gleichbehandlung: Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei Bezahlung und Arbeitsbedingungen.
- Recht auf Gesundheits- und Arbeitsschutz: Anspruch auf Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz.
- Recht auf Datenschutz: Schutz vor Missbrauch von persönlichen Daten durch den/die Arbeitgeber:in.
- Recht auf Zeugnis: Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
- Recht auf Teilnahme an Betriebsratswahlen: Teilnahme an Wahlen und Mitbestimmung im Betrieb.
Pflichten
- Pflicht zur Arbeitsleistung: Die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung muss zuverlässig und vollständig erbracht werden.
- Pflicht zur Treue: Keine Schädigung des/der Arbeitgeber:in oder des Unternehmens, z. B. keine Konkurrenzaktivitäten.
- Pflicht zur Verschwiegenheit: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt werden.
- Pflicht zur Befolgung von Weisungen: Anweisungen des/der Arbeitgeber:in im Rahmen des Arbeitsvertrags müssen befolgt werden.
- Pflicht zur Loyalität: Keine rufschädigenden Äußerungen über den/die Arbeitgeber:in.
- Pflicht zur Unfallmeldung: Unfälle oder gefährliche Situationen am Arbeitsplatz müssen gemeldet werden.
- Pflicht zur Rücksichtnahme: Rücksicht auf Kollegen und den Betrieb nehmen, z. B. keine Störungen im Arbeitsumfeld.
- Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung: Im Krankheitsfall muss der/die Arbeitgeber:in schnellstmöglich informiert werden.
- Pflicht zur Arbeitsschutzvorsorge: Die zur Verfügung gestellten Schutzmaßnahmen und Ausrüstungen müssen verwendet werden.
- Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit: Arbeitszeit muss genau erfasst werden, insbesondere bei Überstunden.
Die Pflichten von Arbeitgeber:innen
Natürlich gibt es auch Pflichten, die dein:e Arbeitgeber:in erfüllen muss, um sicherzustellen, dass das Arbeitsverhältnis reibungslos läuft. Diese Pflichten erstrecken sich auf verschiedene Bereiche, von der Gesundheitsvorsorge bis hin zur gerechten Entlohnung.
Hauptpflicht: Vergütung
Die wichtigste Pflicht eines/einer Arbeitgeber:in ist die Vergütungspflicht. Dein:e Arbeitgeber:in muss dir das vertraglich vereinbarte Gehalt zahlen und auch dafür sorgen, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt werden. Sollte der/die Arbeitgeber:in dies nicht tun, hast du das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten.
Beschäftigungspflicht
Der/die Arbeitgeber:in ist verpflichtet, dich gemäß den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zu beschäftigen. Das bedeutet, dass er dir Arbeit zuweisen muss, die deinen vertraglichen Vereinbarungen entspricht und nicht einfach „leerlaufen“ lassen darf, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
Sorgfaltspflicht
Ein weiteres zentrales Recht des Arbeitnehmers, das in der Pflichten von Arbeitgeber:innen verankert ist, ist die Fürsorgepflicht bzw. Sorgfaltspflicht. Dein:e Arbeitgeber:in muss für deine Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen und sicherstellen, dass du unter keinen gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Bedingungen arbeitest. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der/die Arbeitgeber:in verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit seiner/ihrer Arbeitnehmer:innen zu schützen.
Pflicht zur Gesundheitsvorsorge
Neben der allgemeinen Fürsorgepflicht verpflichten Arbeitgeber:innen sich, arbeitsmedizinische Vorsorge zu gewährleisten, wenn bestimmte Risiken bestehen, die sich auf die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen auswirken könnten. Auch müssen Arbeitgeber:innen sicherstellen, dass regelmäßig Sicherheitsunterweisungen durchgeführt werden, um seine Mitarbeiter:innen auf potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz hinzuweisen.
Konsequenzen bei Pflichtverletzungen
Wenn einer der Vertragspartner – sei es der/die Arbeitgeber:in oder der/die Arbeitnehmer:in – seine/ihre Pflichten verletzt, kann es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen. Die Konsequenzen reichen von Abmahnungen über Schadensersatzforderungen bis hin zu einer Kündigung. Es ist deshalb total wichtig, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen, um mögliche Konflikte zu vermeiden und eine faire Arbeitsbeziehung zu gewährleisten.
(ArbSchG/Bundesministerium für Bildung/ifb/IHK/SAHO)