Diskriminierung im Job – wie dagegen vorgehen?
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das viele Menschen betrifft. Laut einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat fast jede dritte Person innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre Diskriminierung erlebt – eine ganz schön krasse Zahl!
Ein großer Teil der Leute, die sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden, berichtet von Diskriminierungen im Arbeitsleben – etwa wegen Alter, Herkunft oder Geschlecht. Das zeigt, wie wichtig der Diskriminierungsschutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist.
Was ist Diskriminierung überhaupt?
Laut AGG ist Diskriminierung jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.
Diskriminierungen können bewusst oder unbewusst sein und auch mehrdimensional vorkommen, etwa, wenn Geschlecht, Herkunft und Religion zusammenwirken.
Das AGG schützt folgende Personen im Arbeitsleben vor Diskriminierung:
- Bewerber:innen,
- Arbeitnehmer:innen,
- Auszubildende,
- Praktikant:innen sowie
- Beamt:innen.
Der Schutz greift dabei übrigens während des gesamten Arbeitsverhältnisses: im Bewerbungsprozess, während der Beschäftigung und bei der Beendigung.
Nicht geschützt sind Ehrenamtliche. Warum? Weile eine ehrenamtliche Tätigkeit eine unbezahlte Tätigkeit ist, die aus freiwilligem Engagement und nicht aus einem Arbeitsvertrag heraus entsteht. Sie findet also nicht im Rahmen des eigentlichen Arbeitslebens statt und ist damit nicht vom Schutz des AGG umfasst.
Formen und Beispiele von Diskriminierung am Arbeitsplatz
So viel zur Theorie. Doch welche Formen der Diskriminierung könnten dir am Arbeitsplatz begegnen? Wir haben einige Beispiele zusammengefasst:
Diskriminierung durch Arbeitgeber:innen
Es ist verboten, etwa wegen des Geschlechts weniger Gehalt zu zahlen, wenn gleiche oder gleichwertige Arbeit geleistet wird. Arbeitgeber:innen müssen Unterschiede objektiv und geschlechtsneutral begründen. Sowas wie „Verhandlungsgeschick“ eines Mannes darf dabei nicht als Rechtfertigung dienen.
Diskriminierung durch Kolleg:innen
Auch Kolleg:innen können durch Belästigungen oder abwertende Äußerungen diskriminieren. Solche Verstöße müssen Arbeitgebende verhindern.
Arbeitgeber:innen müssen Arbeitsplätze so anpassen, dass Beschäftigte mit Behinderung ihre Fähigkeiten einbringen können. Eine Benachteiligung ist nur dann erlaubt, wenn sie durch berufliche Anforderungen zwingend notwendig ist.
Religiöse Symbole
Grundsätzlich darfst du religiöse Symbole tragen – egal, ob es sich um ein Kopftuch, ein Kreuz oder eine Kippa handelt. Ein Verbot ist nur dann ausnahmsweise erlaubt, wenn objektive betriebliche Gründe dies erfordern.
Du fragst dich jetzt wahrscheinlich, was wohl objektive betriebliche Gründe sind? Das ist zum Beispiel, wenn das Unternehmen nach außen neutral auftreten muss und das Verbot für alle Äußerungen politischer und religiöser Überzeugungen gleichermaßen gilt. Für staatliche Arbeitgeber:innen gibt es hier übrigens auch nochmal besondere Regelungen.
Sexuelle Belästigung
Das AGG verbietet ausdrücklich jede Form von sexueller Belästigung, wenn sie mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen, also am Arbeitsplatz oder bei einem Anlass mit Bezug zur Arbeit (z. B. einer Betriebsfeier) passieren.
Vielleicht fragst du dich jetzt, was man unter sexueller Belästigung überhaupt genau versteht. Damit ist jedes unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten gemeint, das bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird.
Dazu zählen unter anderem:
- alle unerwünschten sexuellen Handlungen,
- Aufforderungen zu unerwünschten sexuellen Handlungen,
- sexuell bestimmte körperliche Berührungen sowie
- anzügliche Bemerkungen
Chef:innen sind verpflichtet, alle Beschäftigten vor sexueller Belästigung mit den dafür erforderlichen Maßnahmen zu schützen. Sollte eine sexuelle Belästigung passiert sein, müssen sie Maßnahmen ergreifen, durch die die Belästigung aufhört. Das kann z. B. eine Abmahnung, Versetzung oder Kündigung sein.
Ist Diskriminierung am Arbeitsplatz strafbar?
Long story short: Jein (ziemlich unbefriedigende Antwort, das wissen wir!)
Diskriminierung hat in der Regel zivilrechtliche Folgen: Das bedeutet, dass Betroffene Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz geltend machen können. Strafrechtlich relevant ist Diskriminierung allerdings nur in Ausnahmefällen – etwa bei Beleidigung, Nötigung oder Körperverletzung.
Folgen und Auswirkungen von Diskriminierung
Diskriminierung hat schwerwiegende Folgen für Betroffene und die Gesellschaft insgesamt. Wir zählen dir nachfolgend einige der gravierendsten auf:
Individuelle Folgen für Betroffene:
- psychische Belastungen wie Angstzustände, Depressionen oder geringeres Selbstwertgefühl
- körperliche Probleme, wie z. B. Bluthochdruck, durch chronischen Stress
- eingeschränkter Zugang zu Bildung, Arbeit oder Gesundheitsversorgung
- soziale Isolation und Verinnerlichung von Vorurteilen
Folgen für die Gesellschaft:
- verstärkte soziale Spannungen
- höhere Gesundheitskosten
- Schwächung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
- Gefahr für die Chancengleichheit kommender Generationen
Was kann man gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz tun?
Wenn du Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebst oder vermutest, ist es wichtig, schnell und gezielt zu handeln. Der erste Schritt ist oft, das Gespräch zu suchen – und zwar mit der sogenannten AGG-Beschwerdestelle, sollte es diese in deinem Unternehmen geben. Falls nicht, kannst du dich alternativ an die Personalabteilung, die Geschäftsführung oder den Betriebsrat wenden.
Dort kannst du dich melden, auch wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Fall wirklich unter Diskriminierung fällt. Dein:e Arbeitgeber:in ist verpflichtet, deine Beschwerde zu prüfen und dir das Ergebnis mitzuteilen. Im besten Fall findet ihr gemeinsam eine Lösung, die die Situation verbessert.
Rechtliche Schritte
Wenn das nicht hilft oder du lieber den rechtlichen Weg gehen möchtest, hast du auch dafür Möglichkeiten. Du musst dabei nur darauf achten, Fristen einzuhalten: Innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall musst du deine Ansprüche schriftlich beim Arbeitgebenden anmelden. Wenn die Diskriminierung immer noch andauert, startet die Frist erst mit dem letzten Vorfall. Danach hast du drei Monate Zeit, um deine Ansprüche vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.
Wichtig ist, dass du deine Situation gut dokumentierst: Notiere dir alle Vorfälle, sammel Beweise wie abwertende Äußerungen oder zeitliche Zusammenhänge – alles, was belegen könnte, dass du wegen eines geschützten Merkmals benachteiligt wurdest.
Wenn du den Nachweis für Diskriminierung erbringst, muss dein:e Chef:in vor Gericht beweisen, dass es dafür eine andere, nicht diskriminierende Begründung gibt. Gelingt ihm das nicht, hast du Anspruch auf Schadensersatz.
Unterstützung und Anlaufstellen
Neben diesen rechtlichen Schritten gibt es natürlich auch Anlaufstellen, die dir zur Seite stehen: Beratungsstellen, Gewerkschaften oder Selbsthilfegruppen helfen dir, dich zu informieren und erste Schritte zu gehen. So bist du nicht allein und kannst dir Unterstützung holen, die zu dir passt.
Fazit und Ausblick
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist also kein Randthema, sondern betrifft viele Menschen und kann gravierende Folgen haben – sowohl für die Betroffenen als auch für die Gesellschaft als Ganzes. Deshalb ist es wichtig, nicht nur auf rechtliche Möglichkeiten zu setzen, sondern auch präventiv tätig zu werden.
Prävention und Sensibilisierung – etwa durch Schulungen, Aufklärung und eine offene Unternehmenskultur – sind entscheidend, um Diskriminierung gar nicht erst entstehen zu lassen. So kann Chancengleichheit gefördert, das Arbeitsklima verbessert und ein nachhaltiger Beitrag zu einer gerechten und vielfältigen Gesellschaft geleistet werden.
(Antidiskriminierungsstelle des Bundes/Integrationsbeauftragte der Bundesregierung/Deutscher Bundestag/Universität Mannheim/Chancengerechtigkeit und Vielfalt Ulm/SAHO)