Rechtlich sicher

Arbeitsvertrag: Was gibt es zu beachten?

Eine junge Frau sichtet wichtige Dokumente. Auf dem Tisch vor ihr steht ein zugeklappter Laptop und eine Kaffeetasse.
Bevor ihr den Vertrag unterzeichnet, solltet ihr ihn gut durchlesen. (Foto: © bodnarphoto/stock.adobe.com)
Glückwunsch zur Jobzusage! Jetzt muss nur noch der Vertrag unterzeichnet werden und schon könnt ihr loslegen. Aber worauf solltet ihr beim Arbeitsvertrag als Student:in oder Absolvent:tin achten?
Donnerstag, 27.04.2023, 10:00 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen euch und eurem Arbeitgeber. Er enthält genaue Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis. Im Arbeitsvertrag sind sowohl eure Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer, als auch die des Arbeitgebers aufgeführt.

Ist ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag überhaupt gültig?

Ja. Ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist in Deutschland grundsätzlich gültig und rechtswirksam. Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Arbeitsvertrag schriftlich abzufassen.

Wieso gilt ein mündlich geschlossener Vertrag als problematisch?


Ein mündlich geschlossener Vertrag kann problematisch sein, weil:

  1. Nachweisprobleme: Ohne schriftliche Aufzeichnungen kann es schwierig sein, die genauen Vereinbarungen und Bedingungen des Vertrags nachzuweisen. Dies kann im Falle von Streitigkeiten oder Missverständnissen zu Unzufriedenheit führen.
  2. Unklare Bedingungen: Mündliche Verträge können oft unpräzise oder unvollständig sein, da nicht alle Details besprochen oder geklärt wurden. Dies kann zu unterschiedlichen Interpretationen der Vertragsbedingungen
    führen.
  3. Vergesslichkeit: Die beteiligten Parteien können im Laufe der Zeit vergessen, was genau vereinbart wurde. Darüber hinaus kann es zu Unstimmigkeiten darüber kommen, was die ursprünglichen Absichten waren.
  4. Durchsetzbarkeit: Ohne Zeugen ist es schwierig, einen mündlichen Vertrag rechtlich durchzusetzen. Gerichte sind oft zurückhaltend, mündlichen Verträgen Glauben zu schenken, wenn es keine klaren Beweise gibt.
  5. Missverständnisse: Bei mündlichen Verträgen besteht ein höheres Risiko von Kommunikationsfehlern oder Missverständnissen zwischen den Vertragsparteien.

Um solche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, Verträge schriftlich festzuhalten und alle wichtigen Bedingungen und Vereinbarungen klar und eindeutig zu formulieren.

Habt ihr Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

Ja, den Anspruch habt ihr. Denn laut Gesetzgeber gilt die sogenannte Nachweispflicht im Sinne von § 2 des Nachweisgesetzes. Diese verpflichtet den Arbeitgeber dazu, die grundlegenden Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten. Sie müssen dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn vorgelegt werden.

In § 611 BGB heißt es:

  1. „Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der
    andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
  2. „Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.“

Unterschieden wird zunächst einmal zwischen einem unbefristeten Arbeitsvertrag und einem befristeten Arbeitsvertrag. Was sind die Unterschiede?

Was versteht man unter einem unbefristeten Arbeitsvertrag?

Der unbefristete Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das heißt: Er endet nicht automatisch nach einer bestimmten Frist. Um das Arbeitsverhältnis zu kündigen, müssen sich beide Vertragsparteien an die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen halten.

Was versteht man unter einem befristeten Arbeitsvertrag?

Der befristete Arbeitsvertrag wird auf bestimmte Zeit festgelegt. Wird der Vertrag nicht verlängert, endet das Arbeitsverhältnis automatisch nach Ablauf der vertraglich festgelegten Frist.

Beispiele für Arbeitsverträge: 

  • Projektbezogener Arbeitsvertrag
  • Teilzeitarbeitsvertrag Aushilfsvertrag
  • Minijob Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertrag für freie Mitarbeiter
  • Praktikantenvertrag
  • Werkstudentenvertrag

Welche Informationen müssen in einem Arbeitsvertrag mindestens enthalten sein?

  • Name und Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  •  Arbeitsort
  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitsentgelt (Höhe, Zusammensetzung und Fälligkeit)
  •  Vereinbarungen zur Arbeitszeit
  • Dauer des Erholungsurlaubs pro Jahr
  • Kündigungsfristen
  • Mögliche Hinweise auf kollektivrechtliche Regelungen

Was kann ein Arbeitsvertrag noch enthalten?

  • Formulierungen zum unbefristeten Arbeitsverhältnis und/oder zur Probezeit
  • Regelungen zu den Überstunden
  • Einkommensfortzahlung im Krankheitsfall
  • Fristen bezüglich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Geheimhaltungsverpflichtungen
  • Anzeige von Nebentätigkeiten
  • Vertragsstrafen
  • Zusatzvereinbarungen und Hinweise auf Änderungen des Arbeitsvertrages
  • Widerrufsvorbehalt für Zusatzzahlungen

Neben dem formellen Inhalt enthält der Arbeitsvertrag vor allem eure Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer sowie die des Arbeitgebers. Aber was bedeutet das nun konkret?

Die Hauptpflicht eures Arbeitgebers besteht darin, euch in angemessener Art und Weise für eure erbrachten Leistungen zu bezahlen.

Das zentrale Recht, dass der Arbeitgeber innehat, ist die Weisungsbefugnis gegenüber euch als Arbeitnehmer.

Weitere Rechte und Pflichten des Arbeitgebers:

  • Fürsorgepflicht
  • Entgeltsicherung
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Gewährung von Urlaub
  • Schutz von Persönlichkeitsrechten
  • Anfertigung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

Eure Hauptpflicht als Arbeitnehmer besteht darin, der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen nachzukommen. Auch seid ihr dazu verpflichtet, den Anweisungen, die sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers ergeben, Folge zu leisten und das Arbeitssoll umfänglich einzuhalten.

Das schließt Regelungen laut Arbeitsrecht bezüglich der Überstunden, Pausen, des Urlaubs und insgesamt der Arbeitszeit mit ein.

Weitere Rechte und Pflichten für den Arbeitnehmer:

  • Recht auf Urlaub Recht auf Pausen
  • Recht auf Akteneinsicht
  • Verschwiegenheitspflicht Rücksichtnahme- und Schutzpflicht
  •  Arbeitsschutzpflicht Wettbewerbsverbot

Gesetzliche Mindeststandards müssen erfüllt sein

Solltet ihr mit eurem Arbeitgeber bezüglich der Arbeitszeit, der Pausen, des Urlaubs oder der Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag keine Vereinbarungen getroffen haben, gelten die gesetzlichen Richtlinien.

Bei einer Sechstagewoche (Montag-Samstag) stehen euch laut Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage Erholungsurlaub zu.

Dahingehend erfolgt eine Staffelung. Letztere richtet sich danach, wie viele Tage in der Woche ihr arbeitet. Dies ist insbesondere bei einem Arbeitsvertrag für einen Minijob relevant.

Mit dieser Formel könnt ihr den eigenen gesetzlichen Urlaubsanspruch errechnen: (vereinbarte Werktage / 6) * Wochenarbeitstage = Urlaubsanspruch

Auch in der Probezeit habt ihr Anspruch auf Urlaubstage. Diese müsst ihr euch allerdings zunächst einmal verdienen. Pro Monat ist dabei mit einem Zwölftel des Jahresurlaubs zu rechnen.

Regelungen zu Arbeitszeit, Überstunden und Pause

Maximal sollten pro Tag acht Stunden gearbeitet werden. Für eine übliche Fünftagewoche ergibt sich daraus eine 40-stündige Arbeitswoche. Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen sollte nicht kürzer als elf Stunden sein.

Überstunden

Überstunden sind die zusätzlichen Arbeitsstunden, die ein Arbeitnehmer über seine reguläre Arbeitszeit hinaus arbeitet. In vielen Fällen werden sie vergütet. Überstunden können ferner als Freizeitausgleich genommen werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber klare Vereinbarungen treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten sind im Arbeitsalltag meistens nicht einzuhalten, also könnt ihr euch schon einmal auf das Aufbauen von Überstunden gefasst machen.

Pause

Außerdem ist laut Arbeitsrecht die Arbeitszeit durch Pausen zu unterbrechen. Im Arbeitszeitgesetz findet ihr die Mindestanforderung von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden.

Die Kündigung

Die Kündigung ist der formelle Akt, bei dem ein Vertrag oder eine Vereinbarung von einer der beteiligten Parteien beendet wird.

Die Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen. Dabei müssen bestimmte gesetzliche oder vertraglich festgelegte Kündigungsfristen eingehalten werden.

Erfolgt die Kündigung mündlich, ist sie ungültig. Das bedeutet: Die Missachtung der Schriftform führt zur Unwirksamkeit der Erklärung.

Das Schriftformerfordernis gilt dabei sowohl für den Arbeitgeber als auch für euch als Arbeitnehmer.

Fristlose Kündigung

In einigen Fällen kann eine fristlose Kündigung erfolgen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Beispiele hierfür sind schwerwiegende Vertragsverletzungen oder strafbare Handlungen.

Mehr zum Thema

Gibt es keine vertraglichen Regelungen zur Kündigungsfrist, greift § 622 BGB. Da nicht alle in § 622 BGB Punkte für euch interessant sind, wird hier nur auf die wesentlichen Punkte Bezug genommen.

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. In der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen.

(ihk.de/gesetze-im-internet.de/haufe.de/anwalt.org/arbeitsrechte.de/THWA)

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