Minijob-Grenze 2026: So viel dürfen Studis verdienen
Wie viele Stunden sind drin? Was passiert, wenn du einmal mehr verdienst? Wann wird aus dem Minijob ein Midijob?
Und was bedeutet das alles für Studis.
Hier kommt der Überblick – ohne Behördendeutsch, aber mit den wichtigsten Zahlen.
Minijob-Grenze 2026: Das gilt jetzt
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei:
603 Euro pro Monat.
Aufs Jahr gerechnet sind das:
7.236 Euro pro Jahr.
Der Grund: Die Minijob-Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Weil der Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde gestiegen ist, ist auch die Minijob-Grenze gestiegen.
Bei Mindestlohn kannst du 2026 rechnerisch rund 43,38 Stunden im Monat arbeiten, ohne über die 603-Euro-Grenze zu kommen.
Kurz gesagt:
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro brutto pro Stunde
Minijob-Grenze 2026: 603 Euro pro Monat
Jahresgrenze: 7.236 Euro
Stunden bei Mindestlohn: ca. 43,38 Stunden pro Monat
Wichtig: Es zählt der Bruttolohn, also der Lohn vor möglichen Abzügen.
Was bedeutet die 603-Euro-Grenze für Studis?
Für Studis heißt die neue Grenze vor allem: etwas mehr Spielraum beim Nebenjob.
Du kannst 2026 mehr verdienen als noch 2025, ohne dass dein Job automatisch aus dem Minijob-Bereich rutscht. Trotzdem solltest du nicht nur auf die Monatszahl schauen.
Entscheidend sind diese Fragen:
- Wie hoch ist dein Stundenlohn?
- Arbeitest du jeden Monat gleich viel?
- Hast du mehrere Jobs?
- Bekommst du BAföG?
- Bist du familienversichert?
- Gibt es Sonderzahlungen oder Boni?
- Wird dein Minijob pauschal oder individuell versteuert?
Gerade im Studium ist der Minijob selten ein perfekt gleichmäßiger Job. Mal hast du Prüfungsphase, mal Semesterferien, mal mehr Schichten, mal weniger. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf den Durchschnitt.
Minijob Stunden 2026: Wie viel Arbeit steckt in 603 Euro?
Die 603-Euro-Grenze sagt dir noch nicht automatisch, wie viele Stunden du arbeiten kannst. Das hängt von deinem Stundenlohn ab.
Ein paar einfache Beispiele:
Bei 13,90 Euro brutto pro Stunde
kannst du etwa 43,38 Stunden im Monat arbeiten.
Bei 14 Euro brutto pro Stunde
sind es etwa 43,07 Stunden im Monat.
Bei 15 Euro brutto pro Stunde
sind es etwa 40,20 Stunden im Monat.
Bei 16 Euro brutto pro Stunde
sind es etwa 37,69 Stunden im Monat.
Bei 18 Euro brutto pro Stunde
sind es etwa 33,50 Stunden im Monat.
Bei einem 8-Stunden-Dienst wären das je nach Stundenlohn meist rund vier bis fünf Schichten im Monat.
Das ist natürlich nur grob gerechnet. Wenn du Zuschläge, Sonderzahlungen oder mehrere Jobs hast, kann es komplizierter werden.
Die wichtigsten Zahlen für deinen Minijob 2026
Minijob-Grenze 2026:
603 Euro im Monat
Jahresverdienstgrenze:
7.236 Euro
Mindestlohn 2026:
13,90 Euro brutto pro Stunde
Stunden bei Mindestlohn:
ca. 43,38 Stunden im Monat
Midijob-Bereich 2026:
603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich
Familienversicherung 2026:
grundsätzlich bis 565 Euro monatliches Gesamteinkommen, bei Minijob bis 603 Euro
BAföG und Minijob:
603 Euro monatlich sind 2026 für viele Studis die wichtige Grenze
Ausblick 2027:
Der Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze steigt dann auf 633 Euro.
Was passiert, wenn du mehr als 603 Euro verdienst?
Nicht jeder einzelne Euro über 603 Euro macht sofort alles kaputt. Aber du solltest wissen, warum du drüberkommst.
Es gibt drei typische Fälle.
1. Dein Verdienst schwankt, bleibt aber im Jahresrahmen
Wenn dein Verdienst in einzelnen Monaten etwas schwankt, kann das weiterhin ein Minijob bleiben. Entscheidend ist, dass dein regelmäßiger Verdienst im Durchschnitt nicht über 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr liegt.
Kleinere, nachvollziehbare Schwankungen sind möglich – zum Beispiel, wenn du in einem Monat mehr Schichten übernimmst und in einem anderen weniger arbeitest.
Aber:
Das funktioniert nicht als Trick, um wenige Monate sehr viel zu arbeiten und den Rest des Jahres kaum. Extreme oder künstlich gestreckte Schwankungen können dazu führen, dass kein durchgehender Minijob mehr vorliegt.
Planbare Mehrarbeit, etwa wegen Saison oder Feriengeschäft, ist außerdem nicht dasselbe wie ein unvorhersehbares Überschreiten durch eine Krankheitsvertretung.
Aber Achtung: Stärkere Schwankungen sind problematisch.
2. Du überschreitest die Grenze unvorhersehbar
Wenn du ausnahmsweise und nicht planbar mehr arbeiten musst, kann die Grenze unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden.
Das kann zum Beispiel passieren, wenn du kurzfristig für jemanden einspringst, der krank geworden ist.
2026 kann bei einem gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres ein höherer Jahresverdienst möglich sein. In diesen Monaten darfst du jeweils höchstens das Doppelte der monatlichen Grenze verdienen, also 1.206 Euro. Insgesamt sind dadurch maximal 8.442 Euro im Jahr möglich.
Wichtig: Das ist eine Ausnahme, kein Planungsmodell. „Ich mache einfach jeden zweiten Monat mehr“ ist nicht dasselbe wie eine unvorhersehbare Vertretung.
3. Du verdienst regelmäßig mehr als 603 Euro
Wenn du dauerhaft über der Minijob-Grenze liegst, ist es in der Regel kein Minijob mehr.
Dann kann dein Job zum Midijob oder zu einer normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden. Das ist nicht automatisch schlecht, aber anders: mehr Abgaben, andere Regeln, manchmal auch bessere Absicherung.
Midijob statt Minijob: Wann lohnt sich das für Studis?
2026 beginnt der Midijob bei 603,01 Euro monatlich und geht bis 2.000 Euro.
Ein Midijob kann interessant sein, wenn du regelmäßig mehr arbeiten möchtest oder musst. Du zahlst dann zwar Sozialversicherungsbeiträge, aber im Übergangsbereich fallen diese für Beschäftigte reduziert an.
Für Studis ist aber entscheidend: Passt das noch zu deinem Studium? Und was bedeutet es für Krankenversicherung, BAföG oder Werkstudentenstatus?
Ein Midijob kann besser sein als ständig knapp an der Minijob-Grenze herumzurechnen. Aber er sollte bewusst gewählt werden.
Mehrere Minijobs: Darf ich das überhaupt?
Ja, mehrere Minijobs sind grundsätzlich möglich.
Aber: Die Verdienste werden zusammengerechnet.
Wenn du also zwei Minijobs hast, zählt nicht jeder für sich allein bis 603 Euro. Entscheidend ist die Summe.
Beispiel:
Job 1: 350 Euro im Monat
Job 2: 250 Euro im Monat
Gesamt: 600 Euro
Das kann noch im Minijob-Bereich liegen.
Anderes Beispiel:
Job 1: 400 Euro im Monat
Job 2: 300 Euro im Monat
Gesamt: 700 Euro
Dann bist du über der Grenze. Das kann sozialversicherungsrechtlich Folgen haben.
Wichtig: Wenn du keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast, können mehrere Minijobs nebeneinander möglich sein, solange du insgesamt nicht über 603 Euro kommst.
Hast du aber bereits einen versicherungspflichtigen Hauptjob, gelten strengere Regeln: Neben einem Hauptjob ist grundsätzlich nur ein Minijob mit Verdienstgrenze möglich. Weitere Minijobs können dann versicherungspflichtig werden.
Für Studis heißt das: Wenn du zusätzlich zu einem Werkstudentenjob noch einen Minijob machen willst, bitte vorher prüfen lassen. Verschweige deinem Arbeitgeber nicht, dass du noch einen zweiten Job hast. Das kann sonst später Ärger geben – für dich und für den Arbeitgeber.
Minijob und BAföG: Warum du genau hinschauen musst
Wenn du BAföG bekommst, ist die 603-Euro-Grenze besonders wichtig.
2026 können Studis im Minijob in der Regel bis zu 603 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Entscheidend ist aber nicht nur ein einzelner Monat, sondern der Blick auf den Bewilligungszeitraum.
Heißt praktisch: Wenn du BAföG bekommst, solltest du nicht nur spontan Schichten annehmen, sondern deine Einnahmen grob mitrechnen.
Achte besonders auf:
- regelmäßigen Monatsverdienst
- Ferienjobs
- mehrere Jobs
- selbstständige Tätigkeiten
- Sonderzahlungen
- längere Bewilligungszeiträume
- Änderungen im laufenden BAföG-Zeitraum
Wenn du unsicher bist, frag beim BAföG-Amt nach, bevor du dauerhaft mehr arbeitest. Ein kurzer Check ist besser als eine spätere Rückforderung.
Minijob und Krankenversicherung: Wann wird es heikel?
Viele Studis sind noch über die Familie gesetzlich krankenversichert. Dann ist dein Einkommen wichtig.
2026 gilt grundsätzlich: Für die Familienversicherung liegt die allgemeine Einkommensgrenze bei 565 Euro im Monat. Bei einem Minijob gilt die Minijob-Grenze von 603 Euro.
Das klingt kleinlich, kann aber wichtig werden.
Vor allem dann, wenn du nicht nur einen Minijob hast, sondern zusätzlich anderes Einkommen. Zum Beispiel:
- selbstständige Einnahmen
- Kapitalerträge
- regelmäßige weitere Einkünfte
- mehrere Beschäftigungen
Wenn du aus der Familienversicherung herausfällst, musst du dich meist studentisch selbst krankenversichern. Das kann dein monatliches Budget deutlich verändern.
Deshalb: Wenn du familienversichert bist und regelmäßig an der Grenze kratzt, frag bei deiner Krankenkasse nach. Nicht erst, wenn schon Post kommt.
Ist ein Minijob 2026 steuerfrei?
Viele sagen: „Minijob ist steuerfrei.“ Ganz so einfach ist es nicht.
Ein Minijob ist grundsätzlich steuerpflichtig, kann aber pauschal versteuert werden. Häufig übernimmt der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2 Prozent. Alternativ kann nach deinen persönlichen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet werden.
Für dich heißt das: Frag nach, wie dein Minijob versteuert wird.
Außerdem wichtig: Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen darüber liegt, wird Einkommensteuer fällig. Trotzdem kann es je nach Jobkonstellation sinnvoll sein, eine Steuererklärung zu machen – zum Beispiel, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde oder du Werbungskosten geltend machen kannst.
Minijob heißt also nicht automatisch: nie Steuern, nie Papierkram, nie nachdenken.
Trinkgeld im Minijob: Was gilt in Gastro-Jobs?
Gerade in Gastro, Hotel, Event oder Service kann Trinkgeld eine Rolle spielen.
Freiwilliges Trinkgeld, das Gäste dir zusätzlich und direkt geben, ist in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Es zählt dann nicht wie normaler Lohn zur Minijob-Grenze.
Anders kann es aussehen, wenn Trinkgeld nicht freiwillig direkt von Gästen kommt, sondern vom Arbeitgeber als fester Bestandteil oder pauschaler Anteil ausgezahlt wird. Dann kann es als steuerpflichtiger Verdienst gelten.
Kurz gesagt: Freiwilliges echtes Trinkgeld ist meist unproblematisch. Feste Trinkgeldpauschalen solltest du prüfen.
Rentenversicherung im Minijob: Kleiner Abzug, echter Punkt
Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Im gewerblichen Minijob zahlst du als Beschäftigter 2026 normalerweise einen Eigenanteil von 3,6 Prozent deines Verdienstes.
Du kannst dich davon befreien lassen. Das bedeutet: mehr Netto jetzt, aber weniger Rentenansprüche aus dem Minijob.
Für viele Studis wirkt Rente ungefähr so weit weg wie die Abschlussprüfung im ersten Semester. Trotzdem solltest du die Befreiung nicht einfach unterschreiben, ohne verstanden zu haben, was sie bedeutet.
Minijob, Werkstudentenjob oder kurzfristiger Job: Was passt besser?
Nicht jeder Nebenjob im Studium muss ein Minijob sein.
Minijob
Gut, wenn du überschaubar arbeiten willst und dein Verdienst bei maximal 603 Euro im Monat bleibt.
Passt gut für:
ein paar feste Schichten, Service, Eventjobs, Bürohilfe, Nachhilfe, Verkauf, Gastro, flexible Nebenjobs.
Werkstudentenjob
Ein Werkstudentenjob ist kein Minijob. Er kann sinnvoll sein, wenn du regelmäßig mehr verdienen willst und dein Studium trotzdem im Mittelpunkt steht. Während des Semesters gilt meist die 20-Stunden-Regel.
Passt gut für:
fachnahe Jobs, Büro, Marketing, IT, Verwaltung, Projektarbeit, längere Beschäftigung.
Kurzfristige Beschäftigung
Gut, wenn du nur zeitlich begrenzt arbeitest, zum Beispiel in den Semesterferien oder bei Events. Hier steht nicht die 603-Euro-Grenze im Vordergrund, sondern die zeitliche Begrenzung.
Passt gut für:
Ferienjob, Saisonjob, Events, Messe, Catering, Festival, kurzfristige Einsätze.
Welche Variante am besten ist, hängt von deinem Stundenplan, deinem Geldbedarf und deiner Versicherung ab.
Checkliste: Bevor du einen Minijob annimmst
Kläre vorher diese Punkte:
- Wie hoch ist der Stundenlohn?
- Wie viele Stunden sind pro Monat geplant?
- Bleibst du unter 603 Euro?
- Gibt es Zuschläge, Boni oder Sonderzahlungen?
- Hast du noch einen zweiten Job?
- Bekommst du BAföG?
- Bist du familienversichert?
- Wie wird der Minijob versteuert?
- Wirst du rentenversicherungspflichtig abgerechnet?
- Gibt es einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
- Wie sind Urlaub, Krankheit und Kündigungsfrist geregelt?
- Kannst du in Prüfungsphasen weniger arbeiten?
Gerade der letzte Punkt ist im Studium Gold wert. Ein Nebenjob, der dich in der Prüfungsphase komplett zerlegt, ist vielleicht nicht der richtige.
Was Studis beim Minijob oft falsch einschätzen
„Ich darf in jedem Job 603 Euro verdienen“
Nein. Bei mehreren Minijobs zählt die Summe.
„Wenn ich einmal drüber bin, ist alles vorbei“
Nicht unbedingt. Schwankungen und unvorhersehbare Überschreitungen können möglich sein. Aber sie müssen sauber begründet sein.
„BAföG und Minijob passen immer problemlos zusammen“
Nur, wenn du innerhalb der relevanten Grenzen bleibst und keine weiteren Einnahmen dazukommen.
„Familienversicherung ist automatisch sicher“
Nicht, wenn dein Einkommen dauerhaft zu hoch wird oder mehrere Einnahmequellen zusammenkommen.
„Minijob ist immer die beste Lösung“
Nicht immer. Wenn du regelmäßig mehr arbeiten möchtest, ist ein Werkstudentenjob oder Midijob meist sinnvoller.
FAQ zur Minijob-Grenze 2026
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze beträgt 7.236 Euro.
Warum wurde die Minijob-Grenze 2026 erhöht?
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Weil der gesetzliche Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist, ist auch die Minijob-Grenze gestiegen.
Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?
Bei Mindestlohn sind es rechnerisch rund 43,38 Stunden pro Monat. Bei höherem Stundenlohn sind es entsprechend weniger Stunden.
Darf ich als Student mehrere Minijobs haben?
Ja, aber die Verdienste werden zusammengerechnet. Zusammen solltest du im Minijob-Bereich nicht über 603 Euro monatlich kommen. Wenn du bereits einen versicherungspflichtigen Hauptjob hast, gelten strengere Regeln.
Was passiert, wenn ich mehr als 603 Euro verdiene?
Wenn du regelmäßig mehr verdienst, liegt in der Regel kein Minijob mehr vor. Dann kann dein Job zum Midijob oder zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden. Einzelne Ausnahmen gibt es bei schwankendem oder unvorhersehbarem Verdienst.
Wird mein BAföG gekürzt, wenn ich einen Minijob habe?
2026 können Studis im Minijob grundsätzlich bis zu 603 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Wichtig ist aber der Bewilligungszeitraum und die Frage, ob du noch andere Einkünfte hast.
Kann ich mit Minijob familienversichert bleiben?
Bei einem Minijob gilt 2026 die Grenze von 603 Euro. Bei anderem regelmäßigen Gesamteinkommen liegt die allgemeine Grenze für die Familienversicherung bei 565 Euro. Frag bei deiner Krankenkasse nach, wenn du mehrere Einnahmen hast.
Ist ein Minijob steuerfrei?
Nicht automatisch. Häufig wird der Minijob pauschal mit 2 Prozent versteuert, oft durch den Arbeitgeber. Alternativ kann individuell nach Lohnsteuermerkmalen abgerechnet werden.
Zählt Trinkgeld zur Minijob-Grenze?
Freiwilliges Trinkgeld, das Gäste direkt zusätzlich zahlen, ist in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Feste oder vom Arbeitgeber ausgezahlte Trinkgeldpauschalen können anders behandelt werden.
Was ist besser: Minijob oder Werkstudentenjob?
Ein Minijob ist gut, wenn du maximal 603 Euro monatlich verdienen willst. Ein Werkstudentenjob kann sinnvoller sein, wenn du regelmäßig mehr arbeiten und mehr verdienen möchtest. Dann musst du aber auf Versicherungsregeln, BAföG und die 20-Stunden-Regel achten.
Fazit: Die 603-Euro-Grenze hilft – aber nur, wenn du sie im Blick behältst
Die neue Minijob-Grenze 2026 bringt Studis mehr Spielraum. 603 Euro im Monat sind besser als die alte Grenze, und bei Mindestlohn sind rund 43 Stunden Arbeit pro Monat drin.
Trotzdem bleibt der Minijob kein Selbstläufer.
BAföG, Familienversicherung, mehrere Jobs, Steuern und schwankende Schichten können schnell dafür sorgen, dass aus „passt schon“ ein ziemliches Durcheinander wird.
Die einfache Regel lautet deshalb: Rechne nicht erst nach, wenn der Monat vorbei ist. Plane vorher. Dann bleibt dein Nebenjob das, was er sein soll: eine Hilfe fürs Studium – und kein neues Problem.
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Stand: 6. September 2026. Regeln, Freibeträge und Grenzen können sich ändern. Prüfe bei BAföG, Krankenversicherung, mehreren Jobs oder selbstständigen Einnahmen im Zweifel immer zusätzlich die offiziellen Stellen.