Anerkennung

Studienleistungen anrechnen lassen

Lachender afrikanischer Student beim Beratungsgespräch
Eine Anerkennung läuft an jeder Hochschule etwas anders ab, also solltest du dich unbedingt vom Prüfungsamt über deinen individuellen Fall beraten lassen. (Foto: © Daniel Ernst/stock.adobe.com)
Studium abgebrochen oder Uni gewechselt? Kein Stress – oft kannst du dir deine alten Leistungen anerkennen lassen und so Zeit, Nerven und Geld sparen.
Mittwoch, 01.10.2025, 07:21 Uhr, Autor: Sarah Hoffmann

Mehr als jede:r vierte Studierende in Deutschland bricht das Studium irgendwann ab oder wechselt das Fach. Klingt erstmal nach einer Vollbremsung – muss es aber nicht sein! Denn vieles, was du bereits gemacht hast, kannst du dir anrechnen lassen. 

In diesem Artikel bekommst du Antworten auf folgende Fragen:

Anerkennung vs. Anrechnung

Bevor’s richtig losgeht, haben wir euch einmal die Unterschiede der Begriffe Anerkennung und Anrechnung zusammengefasst. Klingt nämlich ähnlich, aber ist nicht dasselbe:

  • Anerkennung: Leistungen aus einem anderen Studium (z. B. Uniwechsel, Auslandssemester). 
  • Anrechnung: Leistungen aus der Praxis oder Ausbildung (z. B. Berufserfahrung, Weiterbildung).

Bei Anrechnung gilt: maximal 50 % des Studiums dürfen ersetzt werden, weil der Rest zwingend an der Hochschule stattfinden muss.

Kann ich mein abgebrochenes Studium auf meine Ausbildung anrechnen lassen?

Long story short: ja, das geht! Wenn du nach dem Studienabbruch eine Ausbildung machst, kannst du mit deinen ECTS-Punkten aus der Uni die Ausbildungszeit verkürzen.

Praxisbeispiel: Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Du hast mind. 30 ETCS in einem passenden Studium gesammelt (z. B. BWL-Studium und jetzt kaufmännische Ausbildung)? Dann kannst du die Ausbildung um bis zu der Hälfte kürzen – also auf 18 Monate.

Super wichtig ist, dass du das vor der Unterzeichnung deines Ausbildungsvertrags mit deinem Betrieb und der zuständigen Kammer (IHK bzw. HWK) sprichst. Die müssen am Ende zustimmen.

Noch eine spannende Option: wenn du schon richtig viel Wissen und Praxis, z. B. in Form von Werksstudierenden-Jobs gesammelt hast, kannst du dich manchmal auch direkt für eine sogenannte Externenprüfung anmelden. Bedeutet: keine klassische Ausbildung, sondern direkt zur Abschlussprüfung – und schwupps, Berufstitel in der Tasche (also im besten Fall!).

Kann man sich ein abgebrochenes Studium fürs neue Studium anerkennen lassen?

Absolut. Wenn du z. B. von BWL auf Wirtschaftspsychologie wechselst oder einfach nur in eine andere Stadt ziehst, kannst du deine bisherigen Leistungen mitnehmen

Das bedeutet:

  • Deine alte Hochschule stellt dir eine Notenübersicht aus (Transcript of Records).
  • Deine neue Hochschule prüft (oft auch anhand des Modulhandbuchs), ob deine Kurse vergleichbar sind.
  • Wenn ja: Anerkennung! Du musst die Fächer nicht noch einmal machen.

Das funktioniert übrigens auch bei Auslandssemestern oder wenn du innerhalb einer Hochschule das Fach wechselst. Aber: es gibt keine Garantie! Auch wenn zwei Module fast gleich heißen (z. B. „Marketing I“ vs. „Grundlagen des Marketings“) prüft die Hochschule immer Inhalte, Umfang und Niveau.

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Wie funktioniert die Anerkennung von Studienleistungen genau? 

Der Prozess ist überall ähnlich, aber die Details unterscheiden sich von Uni zu Uni. Grob sieht’s so aus:

1. Vorbereitung:

  • Geh in die Studienberatung deiner alten UND deiner neuen Hochschule.
  • Vergleich die Modulhandbücher (dein alter Studiengang vs. neuer Studiengang).
  • Sammle alles: Notenübersichten, Modulbeschreibungen, Praktikumsbescheinigungen, etc.

2. Antrag stellen:

  • Meist direkt nach der Immatrikulation im neuen Studium.
  • Möglichst zu Semesterbeginn, aber auch später noch machbar.
  • Formular und Nachweise beim Prüfungsamt oder der Anerkennungsstelle einreichen.

3. Prüfung:

  • Die Hochschule checkt: Sind Inhalte und Niveau vergleichbar?
  • Wichtige Kriterien: ECTS, Lernergebnisse, Prüfungsform.
  • Dann brauchst du ein bisschen Geduld: die Entscheidung kann bis zu 3 Monate dauern.

4. Entscheidung:

  • Anerkennung = Modul gilt als bestanden, Note wird übernommen.
  • Keine Anerkennung = du kannst Widerspruch einlegen, ansonsten musst du das Modul nochmal machen.

Good to know: die Hochschule trägt die Beweislast. Sie muss also begründen, wenn Leistungen nicht anerkannt werden – nicht umgekehrt!

Welche Stolperfallen gibt es?

  • Fehlende Unterlagen: ohne Modulbeschreibung oder Leistungsnachweis = keine Chance.
  • Zu schnell alles anrechnen lassen: was einmal anerkannt ist, bleibt im Transcript – auch schlechte Noten.
  • Unterschiedliche Niveaus: Bachelor-Module werden nicht immer für Master anerkannt.
  • Fristen: manche Unis wollen den Antrag schon in den ersten 4 Wochen des Semesters.

Fazit

Ein Studienabbruch oder Fachwechsel ist kein Rückschritt, sondern eine Chance auf einen Neustart – ohne bei null anzufangen. Mit der richtigen Vorbereitung kannst du dir viele Module oder sogar Ausbildungszeit sparen.

Aber: jede Hochschule und jede Kammer kocht ihr eigenes Süppchen.

Darum unser Tipp: lass dich individuell beraten! Geh zur Studienberatung, zum Prüfungsamt oder zur IHK/HWK – dort bekommst du die Infos, die genau auf deinen Fall passen.

(AN!/HM/Hochschulkompass/IHK München/KMK/Uni Hamburg/Uni Tübingen/SAHO)

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