Neues Semester

Rückmeldung vergessen – was du tun kannst?

Junger Mann auf Sofa mit Zettel in der Hand und anderer Hand an seinem Kopf.
Manche Dinge sollte man im Studium besser nicht vergessen... (Foto: ©stock.adobe.com/ABCreative)
Das Semester hat schon angefangen und dir fällt plötzlich auf, dass du den Semesterbeitrag nie bezahlt hast. Du bist also offiziell nicht rückgemeldet, was jetzt?
Mittwoch, 20.03.2024, 10:00 Uhr, Autor: Sandra Lippet

Etwas, um das du dich jedes Semester kümmern musst, ist das Zahlen des Semesterbeitrags – dadurch meldest du dich zurück. Was aber passiert, wenn du die Frist verpasst und was kannst du dann machen?

Wann und wie rückmelden?

Die Rückmeldung läuft eigentlich jedes Semester gleich ab – und dafür musst du an sich nichts weiter machen als eine Überweisung tätigen. 

Informationen über die Fristen, von wann bis wann du die Zahlung tätigen musst, sowie die Höhe findest du auf der Homepage deiner Universität. Schau also vor der Überweisung nochmal nach – ab und zu ändert sich der Beitrag, weil bspw. das Semesterticket für den ÖV, das oft enthalten ist, teurer geworden ist.

Vergiss nicht!

Im Verwendungszweck deiner Rückmeldeüberweisung deinen Namen und deine Matrikelnummer anzugeben, damit die Zahlung auch zweifelsfrei auf dich zurückgeführt werden kann.

Bis wann Semesterbeitrag zahlen?

Die Fristen hängen ein wenig von deinem Bundesland und deiner Universität oder Hochschule ab. In der Regel musst du den Beitrag aber in der Mitte der Semesterferien deines laufenden Semesters für das kommende zahlen.

Meistens hast du dafür aber einige Wochen Zeit. Die genaue Frist findest du auf der Homepage deiner Universität

Status deiner Zahlung

Du kannst über das Online-Portal, auf dem du auch deine Studiendokumente und Co. findest, den Status deiner Zahlung verfolgen. Sollte deine Rückmeldung nicht spätestens 10 Tage nach deiner Überweisung erfolgreich gewesen sein, setz dich bitte mit deiner Studierendenkanzlei oder deinem Studierendenwerk in Verbindung.

Rückmeldung vergessen

Die Frist ist verstrichen, du hast deinen Semesterbeitrag nicht bezahlt und bist somit nicht automatisch für das nächste Semester rückgemeldet: nicht rückgemeldet, was heißt das?

Das heißt, dass du in der Regel erstmal – und das läuft oft automatisch – exmatrikuliert wirst. Du bekommst ziemlich bald einen Brief der Studierendenkanzlei mit deiner offiziellen Exmatrikulation. Was aber nicht bedeutet, dass dein Studium jetzt vorbei ist und alles umsonst war!

Was kannst du jetzt tun?

  • Setz dich unverzüglich mit dem Studierendenwerk/der Studierendenkanzlei deiner Universität in Verbindung
  • Reiche einen Antrag auf Aufhebung deiner Exmatrikulation ein
  • Begleiche die ausstehende Rückmeldungsgebühr
  • Überprüfe, ob deine Uni-Online-Zugänge und deine Campus Card noch funktionieren, sonst musst du diese – ebenfalls über dein Studierendenwerk – wieder freischalten lassen.

Auswirkungen einer ausgebliebenen Rückmeldung

Wenn das Vergessen deiner Rückmeldung zu einer Exmatrikulation geführt hast, solltest du dich neben dem Antrag auf Aufhebung aber auch um Folgendes kümmern:

  • wenn du gesetzlich krankenversichert bist: melde dich bei eine:r Berater:in und schildere die Situation. Bei der Krankenkasse muss in der Regel zu Beginn des neuen Semesters eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung eingereicht werden – die wirst du vermutlich erst verspätet einreichen können, wenn du gerade exmatrikuliert bist.
  • wenn du BAföG oder ein Stipendium beziehst: setz dich mit jemandem vom BAföG-Amt oder der stipendiengebenden Organisation in Verbindung, denn auch hier wird ein aktueller Studiennachweis gefordert.
  • wenn du als Werkstudent:in arbeitest: auch hier brauchst du für die meisten Stellen eine aktuelle Studienbescheinigung – suche das Gespräch mit deine:r Vorgesetzten.

Reiche die Immatrikulationsbescheinigung, sobald du sie dann vorliegen hast, so schnell wie möglich an die oben genannten Stellen nach

Bis deine Exmatrikulation aufgehoben wird

Denk daran, dass du deine Campus Card, solange du exmatrikuliert bist, nicht validieren und somit nicht nutzen kannst. Das heißt, du wirst die ÖV nicht ‚kostenlos‘ nutzen können, sondern musst dir dann gesondert eine Fahrkarte besorgen.

Ohne validierte Campus Card kannst du in den meisten Universitätsbibliotheken auch keine Bücher oder andere Medien mehr ausleihen. Frag deine Mitstudierenden, ob sie für dich etwas leihen können, wenn du unbedingt was brauchst.

Bis du wieder eingeschrieben bist, kannst du dich ebenfalls nicht offiziell für Kurse und Seminare anmelden. Sprich am besten deine Dozierenden an und bitte sie, dich trotzdem schonmal auf die (Warte-) Kursliste zu setzen.

Achte beim nächsten Mal auf die Frist und prüfe den Status deiner Rückmeldung online so lange, bis du auch wirklich sicher rückgemeldet bist – so kann dann eigentlich nichts mehr schiefgehen.

(Uni Bamberg/LMU/THA/Uni Köln/SALI)

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