Frist für Hausarbeit verlängern
In vielen Fächern, v.a. den philologisch-historischen, werden jedes Semester eine oder mehrere Hausarbeiten als Prüfungsleistung verlangt. Nicht selten liegen die Abgabefristen eng beieinander und das kann echt stressig sein.
Kein Wunder, dass es zum Ende der Frist(en) hin manchmal richtig eng wird. Und keine Sorge – das hat nichts mit Faulheit oder Unorganisiertheit zu tun – das passiert auch den ‚Besten‘. Die Frage ist, was man dann tun kann? Stressen, aufgeben oder um eine Verlängerung bitten? Für den dritten Fall, haben wir dir mal ein paar Wege recherchiert – und gleichzeitig rausgefunden, was genau passiert, wenn du die Abgabefrist nicht einhältst oder nicht einhalten kannst.
Hausarbeit: Abgabefrist nicht eingehalten
Es ist passiert: Du hast die Frist für deine Hausarbeit verpasst und sie nicht abgegeben. Egal, ob du es richtig motiviert probiert hast und es nicht klappen wollte oder du dir auf den letzten Metern dachtest ‚ich lass es einfach‘ – eine verpasste Abgabefrist hat erstmal dieselben Folgen. Keine Sorge, es ist vermutlich nicht so schlimm, wie du denkst!
Was passiert, wenn man die Hausarbeit nicht rechtzeitig abgibt?
Gibst du eine Arbeit nicht innerhalb der gesetzten Frist ab, hast du deine Prüfungsleistung nicht erbracht. Prinzipiell könnte man sagen, du bist ’durchgefallen’, aber eben nicht aufgrund einer unzufriedenstellenden Note, sondern weil du gar nicht erst an dem Test teilgenommen hast.
Je nachdem, ob es sich bei deiner Hausarbeit um eine Prüfungsleistung für ein einzelnes Seminar oder ein gesamtes Modul handelt, hast du die Punkte für das Seminar/das Modul nicht bekommen und musst es wiederholen.
Nachträglich Frist verlängern?
Das ist in der Regel nicht möglich. Eine Fristverlängerung solltest du IMMER vor dem Ablauf der Abgabefrist beantragen/erfragen. Ist diese abgelaufen, gilt die Prüfungsleistung automatisch als ‚nicht bestanden‘ – oder eben ‚nicht teilgenommen‘.
Hast du deine Hausarbeit also nicht rechtzeitig abgegeben und deshalb das Seminar/Modul nicht bestanden, musst du es wiederholen. Tricky ist, dass du jetzt aber nicht einfach nochmal deine angefangene Hausarbeit hernehmen und fertig schreiben kannst, sondern von dir ein neues Thema, eine neue Herangehensweise erwartet wird. Offiziell handelt es sich bei der Wiederholung dann um einen neuen Prüfungsversuch. Du musst also nochmal von vorne anfangen.
Wann gilt eine Hausarbeit als nicht bestanden?
Eine Arbeit gilt als nicht bestanden, wenn du mit einer zu schlechten Note abgeschnitten hast, also durchgefallen bist, oder die Frist nicht eingehalten hast, also nicht bestehen konntest, weil du an der Prüfung gar nicht erst teilgenommen hast.
Problematisch ist beides erstmal nicht, nervig wahrscheinlich definitiv, aber noch kein großes Problem, weil du jede Prüfungsleistung – egal, ob Klausur, benotetes Referat, Hausarbeit oder anderes – wiederholen darfst.
Fehlversuche – wie oft darf ich eine Prüfung/Hausarbeit wiederholen?
An jeder deutschen Universität hast du insgesamt 3 Versuche, um eine Prüfungsleistung (pro Seminar/Modul) zu erbringen, also zu bestehen. Heißt: Wenn du eine Hausarbeit nicht rechtzeitig abgibst, gilt sie als Fehlversuch – du hast also nochmal 2 Versuche offen, um an deine Punkte zu kommen.
Schwieriger wird es, wenn du beim 3ten Versuch die Frist nicht einhältst, denn dann hast du alle deine Fehlversuche aufgebraucht und keine Chance mehr an deine Punkte zu kommen – außer durch einen sog. Härtefall.
Fristverlängerung Hausarbeit – deine Möglichkeiten
Lass es also im besten Fall gar nicht erst dazu kommen, dass du die Frist verpasst, oder tu jedenfalls alles dafür rechtzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Und das, sobald du merkst, dass das mit deiner Hausarbeit innerhalb der festgelegten Zeit nichts mehr wird. Warte nicht unnötig ab, sondern setze dich so schnell wie möglich mit deine:r Dozent:in oder dem Prüfungsamt in Verbindung.
Du hast grundlegend drei Möglichkeiten, eine Fristverlängerung zu beantragen. Welche Art du wählen kannst, bzw. welche zu deiner Situation passt, erfährst du hier:
Frist direkt über Dozierende verlängern
Oft ist der einfachste Weg, deine Abgabefrist zu verlängern, ein Gespräch mit dem/der zuständigen Dozent:in. Du meldest dich also bei ihm/ihr, erklärst deine Situation und nennst gute Gründe für eine Verlängerung. Und die solltest du dir definitiv davor überlegen, denn ein ‚ich hatte anderes zu tun‘ oder ‚habe den Aufwand unterschätzt‘ sind für die meisten Lehrenden keine guten Gründe.
Hattest du dagegen viell. familiäre Probleme, wie einen Todesfall, Zeitaufwand wegen Pflege eine:r Angehörigen, oder selbst gesundheitliche Probleme, sieht das wieder anders aus. Bei einer Fristverlängerung über deine Dozierenden geht es um Menschlichkeit, aber auch darum zu zeigen, dass du die Arbeit ernst nimmst und eben mehr Zeit möchtest, um sie auch gut vollenden zu können.
In der Regel bekommst du mit guten Gründen eine Fristverlängerung von 2 bis 4 Wochen, was für deine Hausarbeit eine große Hilfe sein kann. Ich selbst musste zweimal die Abgabefrist verlängern und habe das problemlos über meine Dozentinnen regeln können. Beide Male habe ich 2 Wochen mehr Zeit bekommen und konnte so beide Hausarbeiten gut fertig schreiben.
Vorsicht Semesterferien!
Oft fällt die Abgabefrist für Hausarbeiten noch in die Semesterferien, in der auch Dozierende eher schwer erreichbar sind. Schreibst du Ihnen also eine E-Mail und hörst länger als 2 Tage nichts von Ihnen, solltest du dich umgehend ans Prüfungsamt wenden, damit deine Frist nicht ohne Zusage der Verlängerung verstreicht.
Fristverlängerung durch offiziellen Antrag beim Prüfungsamt
Kannst du dein Lehrpersonal nicht erreichen oder dich nicht mit ihm/ihr auf eine Verlängerung einigen, hast du ebenfalls die Möglichkeit einen Antrag beim zuständigen Prüfungsamt auf Fristverlängerung einzureichen. Bevor du das machst, solltest du trotzdem immer deine:r Dozent: Bescheid geben – einfach auch um Stunk zu vermeiden. Es ist immer besser, wenn alle Parteien informiert sind!
Einen Antrag kannst du oft online über die Homepage des Prüfungsamts herunterladen, ausfüllen und dann dem Amt zusenden. Auch hier ist für die Genehmigung einer Verlängerung die Angabe von guten Gründen elementar. Diese werden nämlich von der Prüfungskommission geprüft und dann wird für jeden Antrag im Einzelfall entschieden, ob eine Fristverlängerung genehmigt wird oder nicht.
Da die Ämter, v.a. in den Semesterferien, etwas Zeit brauchen, um dein Anliegen zu prüfen, kann es sein, dass die Entscheidung, ob du eine Verlängerung bekommst oder nicht, erst nach dem Ablauf der Abgabefrist getroffen wird. Das ist ein bisschen ein Pokerspiel, denn wenn deine Fristverlängerung genehmigt wird, bekommst du offiziell mehr Zeit für deine Hausarbeit, falls nicht, bist du aber durchgefallen und die Nicht-Abgabe deiner Arbeit gilt als Fehlversuch.
Frist wegen Krankheit – mit Attest – verlängern
Tritt der Fall ein, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, die Abgabefrist einzuhalten, kannst du die Frist ebenfalls verlängern. Wichtig hierfür sind aber zwei Dinge:
- Längere Krankheit während der Bearbeitungszeit (= 4–6 Wochen vor Abgabetermin): bist du eine Woche wegen Schnupfen krankgeschrieben, sieht das mit einer Fristverlängerung nicht so gut aus – weil dir oft schon Anfang des Semesters der Abgabetermin mitgeteilt wird, heißt: theoretisch hättest du Monate Zeit und solltest einen kleineren Krankheitsausfall von einer Woche verpacken können oder dir einen Zeitpuffer eingebaut haben. Aber, wenn du während der Bearbeitungszeit länger gesundheitlich ausfällst, bspw. durch einen Fahrradunfall, bei dem du dir den Arm brichst, eine schwerwiegende psychische Erkrankung wie Burnout, Depressionen oder anderes, sieht es mit einer Fristverlängerung sehr gut aus. Bist du nämlich länger nicht arbeitsfähig, kannst du auch keine Arbeit verfassen und eine Verlängerung ist ziemlich sicher, wenn du auch Punkt 2 erfüllst.
- Vorlegen eines Attestes: Um deine längere und schwerwiegendere Krankheit beweisen zu können, musst du beim Prüfungsamt – zum Antrag auf Verlängerung – ein ärztliches Attest vorlegen, das die Erkrankung beschreibt und auch die Länge, also von wann bis wann. Dieses Attest ist keine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sondern ein oft kostenpflichtiges Attest, für das du deinen Arzt/deine Ärztin teilweise sogar von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden musst. Darin müssen nämlich die Symptome und die Erkrankung beschrieben werden, sonst kann das Prüfungsamt nicht damit arbeiten.
Schlechte/unvollständige Hausarbeit abgeben oder Frist verlängern?
Das klingt jetzt vielleicht wie eine Fangfrage, es ist aber keine. Erreichst du deine:n Dozierende:n nicht oder hörst nicht rechtzeitig vor Ablaufen der Abgabefrist vom Prüfungsamt, weißt du leider nicht, ob deine Verlängerung genehmigt wird. Gibst du die Hausarbeit jetzt wegen der ausstehenden Entscheidung nicht ab, kann es sein, dass du wegen der Nicht-Abgabe durchfällst, weil danach viell. rauskommt, dass du keine Fristverlängerung bekommst.
Mein Tipp wäre, falls irgendwie möglich: sicher dich ab und mach beides. Beantrage oder frage also nach einer Fristverlängerung, versuch aber gleichzeitig irgendwie an deiner Hausarbeit weiterzuschreiben. Vor allem, wenn es nicht dein erster Versuch ist oder du schon 2 Fehlversuche hattest, solltest du die Arbeit abgeben. Mein Motto wäre dann: Auf Nummer sicher gehen und lieber eine schlechte Note kassieren, anstatt durchzufallen!
(Studierendenwerke/Uni Hamburg/LMU München/TUM München/Uni Kassel/ Uni Göttingen/SALI)