Interview

Michael Noghero: So bekommst du einen Platz im Studentenwohnheim Augsburg

Michael Noghero, Pressesprecher des Studierendenwerks Augsburg.
Michael Noghero, Pressesprecher des Studierendenwerks Augsburg. (Foto: © Studierendenwerk Augsburg)
Schulabschluss in der Tasche, Studium in den Startlöchern, aber keine Wohnung? Im Interview mit STUDENTpartout beantwortet Michael Noghero, Pressesprecher des Studierendenwerks Augsburg, Fragen rund um das Wohnen im Studentenwohnheim in Augsburg. 
Freitag, 04.08.2023, 13:58 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Herr Noghero, wann kann man sich für einen Platz im Studentenwohnheim Augsburg bewerben? 

Das Studierendenwerk Augsburg bietet aktuell insgesamt 1.471 öffentlich geförderte Wohnplätze für wohnberechtigte Studierende der Universität Augsburg und der Technischen Hochschule Augsburg in vier Augsburger Wohnanlagen an. 

Die Bewerbung um einen geförderten Wohnplatz setzt einen Zulassungsbescheid für eine anerkannte Hochschule oder die Immatrikulation voraus. 

Bewerbungen sind damit jederzeit möglich. Als Erstsemester:in ist es sinnvoll, sich möglichst früh zu bewerben. 

Weshalb so früh?

Derzeit beträgt die Wartezeit für einen geförderten Wohnplatz in unseren Wohnanlagen fast zwei Semester.

Und wie funktioniert der Bewerbungsprozess für einen Wohnheimsplatz in Augsburg? 

Die Bewerbung erfolgt online und nach Prüfung der Wohnberechtigung steht man auf der Warteliste. 

Einmal im Monat werden alle Bewerber:innen um einen Wohnplatz gefragt, ob der Wohnplatz noch benötigt wird und man den Platz auf der Warteliste behalten möchte. 

Das funktioniert ebenfalls online und man muss den Wartelistenplatz per Mausklick bestätigen. 

Und wie geht es dann für die Studierenden weiter...?

Die Wohnungen werden an die wohnberechtigten Bewerber:innen, die auf der Warteliste stehen, vergeben.

Die Vergabe erfolgt nach Position auf der Warteliste, die sich aus dem Bewerbungsdatum ergibt. 

Werden irgendwelche Bewerber:innen bevorzugt?

Nein, es wird niemand bevorzugt. Man kann aber einen Härtefallantrag auf bevorzugte Aufnahme stellen, beispielsweise wenn eine Behinderung vorliegt. Diese Anträge werden individuell von einem Härtefallausschuss geprüft. 

Mit wie viel Miete müssen Studierende aktuell für ein Einzelzimmer im Studentenwohnheim rechnen? 

Die Mieten in Augsburg liegen derzeit zwischen 292,00 und 396,00 Euro inklusive aller Betriebskosten und Internet.

Auf dem nicht geförderten Wohnungsmarkt zahlen Studierende in etwa das Doppelte. Hier machen sich die Energiepreise zumeist erst in der Nebenkostenabrechnung im Laufe des Jahres bemerkbar. 

Kennen Sie die Preise in anderen Universitätsstädten für Wohnheime auch und in welchen Städten ist das Wohnen für Studierende am teuersten? 

Die Förderung von preisgünstigem Wohnraum für Studierende ist in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Nach der Studierendenbefragung 2021 haben Studierende in Augsburg im Schnitt 399,- Euro fürs Wohnen ausgegeben, in München 495,- Euro, in Berlin 452,- Euro und in Freiberg in Sachsen 266,- Euro. 

Wie viele Anträge werden pro Semester gestellt? 

Wohnberechtigte Studierende müssen sich bei jedem Träger von öffentlich geförderten Wohnanlagen separat bewerben.

Erfasst werden beim Studierendenwerk die Bewerbungszahlen zum Semesterbeginn. In den letzten fünf Jahren hat sich die Zahl der Bewerbungen – ohne die Corona-Semester – um etwa ein Drittel erhöht. 

Die Studierenden auf der Warteliste sind derzeit nicht alle akut auf der Suche – sondern haben sich z. T. bei auch bei Wohnheimen anderer Träger beworben und sind bereits dort, in einer WG oder in einer Wohnung des freien Wohnungsmarktes untergekommen. 

Gibt es für die Studentenwohnheime irgendwelche Regeln, was muss beachtet werden? 

In unseren Wohnanlagen gibt es natürlich Hausordnungen, auf die auch im Mietvertrag Bezug genommen wird.

Vor allem muss man darauf achten, dass man seinen Wohnplatz nicht ohne schriftliche Zustimmung durch das Studierendenwerk untervermieten darf, wenn man beispielsweise ein Auslandssemester macht.

Denn auch dann gilt, dass nur wohnberechtigte Studierende zur Untermiete einziehen dürfen. 

Gibt es nur Einzel-Apartments oder auch Wohnungen mit mehreren Zimmern? 

In den Wohnanlagen des Studierendenwerks Augsburg gibt es überwiegend Einzel-Appartements. Daneben gibt es aber auch noch ein paar Doppel-Appartements, Eltern-Kind-Wohnungen und einige Wohngemeinschaften. 

Inwiefern unterstützt die Universität Augsburg Studierende bei der Wohnungssuche? 

Die Hochschulen verweisen an den Wohnservice des Studierendenwerks. Wir bieten beispielsweise auch eine Datenbank für Privatzimmer-Angebote auf unserer Website studierendenwerk-augsburg.de an. 

Stehen Sie in Verbindung mit der Stadt und dem Amt für Städteplanung und sind Ihnen neue Bauprojekte bekannt, die auch Studierende berücksichtigen? 

In Augsburg sind in den letzten Jahren viele Appartements entstanden, die ausschließlich Studierende und Auszubildende anmieten dürfen.

Das ist baurechtlich so geregelt, weil dann beispielsweise weniger Pkw-Stellplätze benötigt werden.

Diese Appartements kosten etwa doppelt so viel wie unsere geförderten Wohnplätze und sind damit nur bedingt eine Entlastung für den studentischen Wohnungsmarkt. 

Aktuell ist in Augsburg eine geförderte Wohnanlage im Bau, auch das Studierendenwerk Augsburg möchte in den nächsten Jahren ein weiteres Gebäude in Uni-Nähe errichten. 

Gibt es sonst noch Initiativen, die sich für den Wohnraum für Studierende einsetzen? 

Die bayerischen Studierendenwerke setzen sich zusammen mit dem Bayerischen Landesstudierendenrat dafür ein, dass der Freistaat Grundstücke für Studierenden-Wohnanlagen bereitstellt, damit wir und andere Bauherren günstig für Studierende bauen und dadurch entsprechende günstige Mieten anbieten können. 

Vielen Dank für das Gespräch!

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