Duales Studium als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d) Du siehst eine Justizvollzugsanstalt als Ort des Zusammenlebens von Menschen und willst diesen Ort mit Fachwissen und Menschlichkeit gestalten?
Dann entscheide Dich für ein Duales Studium als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt bei der Justiz NRW. Lerne alles, um eigenverantwortlich und selbständig in einer leitenden Funktion zu arbeiten. So hilfst du mit, die Zukunft der inhaftierten Menschen auf ihrem Weg in ein Leben ohne Straftaten zu gestalten.
Deine Aufgaben Als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt sorgst Du dafür, dass das Miteinander hinter den Gefängnismauern funktioniert. Deine Aufgaben sind vielseitig. Du übernimmst als direkte Führungskraft organisatorische Tätigkeiten in der Verwaltung und bist Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner sowohl für das Personal als auch die Gefangenen. Und bei besonderer Qualifikation kannst Du sogar die Leitung einer Justizvollzugsanstalt übernehmen.
Deine möglichen Arbeitsbereiche sind:
Teamarbeit ist hierbei natürlich das A und O - Du arbeitest eng mit anderen Bereichen zusammen und bist im ständigen Austausch mit Deinen Kolleginnen bzw. Kollegen.
- Sicherheits- und Ordnungsdienst
In diesem Bereich bist Du dafür zuständig, dass das Leben in der Justizvollzugsanstalt in geordneten Bahnen verläuft und der Vollzug nach innen und außen gesichert ist. In Abstimmung mit der Anstaltsleitung triffst Du die hierfür erforderlichen Maßnahmen und organisierst deren Umsetzung. Zudem wirkst Du bei vollzugsöffnenden Maßnahmen wie beispielswiese dem Langzeitausgang, der Außenbeschäftigung oder bei Disziplinarmaßnahmen mit. - Vollzugsabteilung
Als Vollzugsabteilungsleiterin bzw. Vollzugsabteilungsleiter bist Du für die Vollzugsgestaltung innerhalb Deiner Abteilung verantwortlich und triffst alle erforderlichen Entscheidungen, sofern nicht die Anstaltsleitung zuständig ist. Das heißt, Du entscheidest über die Maßnahmen zur Behandlung der Gefangenen unter Beteiligung der verschiedenen Fachdienste wie dem Sozialdienst oder dem Psychologischen Dienst und dem Allgemeinem Vollzugsdienst. - Arbeitsverwaltung
Hier bist Du für alles verantwortlich, was mit der Beschäftigung der Gefangenen in den Bereichen Arbeit, Berufliche Bildung, Arbeitstherapie ;und sonstiger berufsorientierter Beschäftigung zusammenhängt. Dabei kümmerst Du Dich um die Einrichtung der erforderlichen Betriebe wie zum Beispiel der Schreinerei, der Schlosserei, der Druckerei oder der Bäckerei und sorgst Dich um die Beschaffung von Aufträgen bzw. Arbeiten einschließlich der Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen. - Haushaltsabteilung
Als Leiterin bzw. Leiter dieser Abteilung bist Du unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Führung der Anstalt sowie die wirtschaftliche Versorgung der Gefangenen wie z. B. deren Verpflegung verantwortlich. Kernelemente Deiner Arbeit sind die Haushaltsaufstellung, die Budgetverteilung und die Budgetüberwachung. Das heißt auch, dass Du für die Prüfung und Organisation von Beschaffungen zuständig bist. - Bauverwaltung
Als Leiterin bzw. Leiter der Bauverwaltung sorgst Du für die bauliche Instandhaltung der Justizvollzugseinrichtungen und bist an der Planung und Ausführung aller Neu-, Um- und Erweiterungsbauten beteiligt. Dein Job ist es dabei vor allem, die zuständigen Bau- und Justizdienststellen untereinander zu koordinieren und für eine gute Kommunikation zu sorgen. - Personalabteilung
In diesem Bereich bist Du für die Personalangelegenheiten aller Bediensteten der Justizvollzugsanstalt von der Einstellung bis zum Ruhestand zuständig. Dabei bist Du auch verantwortlich für die Nachwuchsgewinnung, die Ausbildung, die Gesundheitsfürsorge und für die Fortbildungsangelegenheiten. - Verwaltungsleitung
Die Organisation der gesamten Verwaltung und der reibungslose Geschäftsablauf in der Anstalt sind Deine Aufgaben als Leiterin bzw. Leiter in diesem Bereich. Du sorgst dafür, dass alle Verwaltungsaufgaben ordnungsgemäß erledigt werden, unterstützt die Behördenleitung in Fragen der Organisationsentwicklung und leitest die Personalabteilung.
Unsere Anforderungen Folgende Voraussetzungen solltest Du erfüllen:
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife (theoretischer und praktischer Teil) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
- zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 39 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch mit Behinderung ( 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 42 Jahre,
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA)
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
- charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn sowie
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Das Duale Studium Dein Studium als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt beginnt regelmäßig zum 1. August eines Jahres und dauert drei Jahre. Dabei durchläufst Du in abwechselnden Blöcken die fachwissenschaftliche Ausbildung an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel (insgesamt 18 Monate) und die fachpraktische Ausbildung in zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 18 Monate).
Nach der bestandenen Staatsprüfung zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) hast Du die Laufbahnbefähigung für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt erworben.
Das lernst Du Während des Studiums und beim Einsatz in den Justizvollzugsanstalten erwirbst Du theoretisches und praktisches Wissen in diesen Bereichen:
- Vollzugsrecht (Strafvollzug, Vollzug der Untersuchungshaft, Jugendstrafvollzug),
- Vollzugsverwaltung (z. B. ;Strafvollstreckungsrecht, Arbeit und berufliche Bildung der Gefangenen, wirtschaftliche Versorgung),
- Kriminologie,
- Haushaltsrecht,
- Beamten- und Tarifrecht sowie
- Betriebswirtschaftslehre.
Außerdem lernst Du die Grundlagen folgender Wissensgebiete kennen:
- Psychologie,
- Strafrecht,
- Zivilrecht,
- Staats- und Verwaltungsrecht,
- Gerichtsverfassungsrecht sowie
- Sozialrecht.
Ausbildungsverlauf Der dreijährige Vorbereitungsdienst besteht aus einem Studium von 18 Monaten an der Hochschule der Justiz in Bad Münstereifel und fachpraktischen Studienzeiten von ebenfalls 18 Monaten in Justizvollzugsanstalten.
Er gliedert sich wie folgt:
01. August bis 31. August (1 Monat):
Praktische Einführung
in einer Justizvollzugsanstalt
01. September bis 30. April (8 Monate):
Fachwissenschaftliches Studium I
Lehrveranstaltungen im Zivilrecht und Handelsrecht, im Strafrecht und Vollstreckungsrecht, in der Betriebswirtschaftslehre, Personalverwaltung (Beamten- und Tarifrecht) und Vollzugsverwaltung (z. B. Arbeitsverwaltung, Vollstreckung) sowie in Psychologie
01. Mai bis 31. Dezember (8 Monate):
Fachpraktische Ausbildung I
in einer Justizvollzugsanstalt
01. Januar bis 31. Juli (7 Monate):
Fachwissenschaftliches Studium II
vertiefende Lehrveranstaltungen u. a. in der Betriebswirtschaftslehre, in der Personalverwaltung und Vollzugsverwaltung (z. B. Sozialgesetzbuch, Vollstreckung), im Vollstreckungsrecht, in der Kommunikation und Kriminologie
01. August bis 30. April (9 Monate):
Fachpraktische Ausbildung II
in einer Justizvollzugsanstalt
01. Mai bis 31. Juli (3 Monate):
Fachwissenschaftliches Studium III
Wiederholung und Vertiefung aller Fächer; Anfertigung der Prüfungsklausuren in der zweiten Julihälfte (mündliche Prüfung im Oktober)
Das Studium erfolgt in Studiengruppen mit in der Regel 20 bis 25 Studierenden. Es lehren die Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Lehrbeauftragten der Hochschule der Justiz.
Das Studium schließt mit einer Staatsprüfung in Form der Laufbahnprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen ab. Sie besteht aus sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung.
Nach bestandener Prüfung verleiht die Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen den akademischen Grad "Diplomverwaltungswirtin (FH)" oder "Diplomverwaltungswirt (FH)". Mit bestandener Prüfung endet auch das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe besteht nicht.
Das verdienst Du Während des Studiums:
Während des Dualen Studiums bekommst Du ein Monatsgehalt von ca. 2.022,00 € brutto. Dies entspricht den Anwärterbezügen nach dem Landesbesoldungsgesetz zuzüglich eines aktuell gewährten monatlichen Sonderzuschlag in Höhe von 30 % (Stand Mai 2025).
Nach dem Studium:
Als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt erhältst Du ein monatliches Einstiegsgehalt von mindestens ca. 3.326,00 € brutto (Besoldungsgruppe A 9; Stand Mai 2025).
Zu Deinem Monatsgehalt kommen ggf. noch vermögenswirksame Leistungen sowie (Familien-)Zuschläge. Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zuschüsse vom Arbeitgeber, die Du in einer Anlageform Deiner Wahl (z.B. Bausparvertrag oder Fondssparplan) ansparen kannst. Der Familienzuschlag wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Seine Höhe richtet sich überwiegend nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder.
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