Aufgaben:
Pflichtpraktika (ohne Vergütung) Schülerpraktika, sofern von der Schule vorgeschrieben Praktika im Rahmen einer Berufsausbildung, sofern in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben Praktika im Rahmen eines Studiums, sofern in der Studienordnung vorgeschrieben Gastaufenthalte zur Erstellung einer studienbezogenen Abschlussarbeit (ohne Vergütung) z.B. Bachelor- oder Masterthesen Schnupperverhältnisse (ohne Vergütung) Zweck ist das bloße Kennenlernen des Arbeitsplatzes bzw. der Behörde, ohne dass ein Ausbildungszweck intendiert ist. Schnupperverhältnisse dauern nur wenige Tage.
Qualifikation:
Relevante Qualifikation